
BGH-Urteil mit Augenmaß: Mehr Rechte für PKV-Versicherte
Starke Fehlsichtigkeit auf beiden Augen gilt als Krankheit und die Kosten für eine entsprechende Lasik-Operation muss daher von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen werden. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Urteil.
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