
Invaliditätsentschädigung: Keine Rückforderung bei Überzahlung
Hat sich der Versicherer das Recht auf Neubemessung bei der Erstfestsetzung der Invaliditätsentschädigung nicht vorbehalten, kann er, wenn sich im Prozess eine geringere Invalidität ergibt, keine Rückzahlung verlangen, so das OLG Oldenburg.
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