
Herbstlaub auf Gehwegen: Wann die Räumpflicht zur Haftungsfalle wird
Herbstlaub macht Gehwege rutschig – und Grundstückseigentümer tragen eine Räumpflicht. Wer ihr nicht nachkommt, haftet bei Unfällen mit dem eigenen Vermögen. Der Bund der Versicherten erklärt, welche Policen jetzt greifen.
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