„Vermittler fragen erst jetzt Lehrgänge nach“

34c-Inhaber, die nicht von der Alten-Hasen-Regelung profitieren, müssen bis Ende 2014 ihre Sachkunde gemäß Paragraf 34f GewO nachweisen. Cash. hat mit Frank Rottenbacher, Vorstand des Berliner Bildungsanbieters Going Public, über die gestiegene Weiterbildungsnachfrage gesprochen.

 Das Interview führte Julia Böhne, Cash.

Frank Rottenbacher, Going Public

Inwieweit hat sich der gestiegene Fortbildungsbedarf bei Ihrem Institut bemerkbar gemacht?

Rottenbacher: Uns ist bewusst geworden, dass ein langfristiges und umfassendes Lehrgangskonzept entscheidend ist. Das bedeutet, dass sich Berater bei uns auf alle drei Erlaubnisbereiche vorbereiten können. So können unsere Teilnehmer bundesweit verpasste Seminare nachholen und später im identischen Lehrgangskonzept auch auf eine Erweiterungsprüfung vorbereiten, wenn sie einen weiteren Erlaubnisbereich beantragen möchten. Bei diesem Lehrgangskonzept gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, nicht einen kompletten Lehrgang zu buchen, sondern nur den E-Learning-Bereich sowie die Lehrgangsunterlagen von uns zu erhalten, wenn sie eigene Dozenten haben.

Seit wann ist eine gestiegene Weiterbildungsnachfrage einzelner Berater zu verzeichnen?

Rottenbacher: Der Informationsbedarf ist schon seit Ende 2011 sehr groß. Seit diesem Jahr kümmern sich vorrangig die Unternehmen sehr stark um Lösungen für ihre Partner. Die Vermittler selbst starten erst jetzt mit Lehrgangsbuchungen. Diese steigen aktuell rapide an.

Welche ihrer Angebote bereiten auf eine Zulassung nach Paragraf 34f GewO vor?

Rottenbacher: Zum einen natürlich die Intensiv-Lehrgänge zum Finanzanlagenfachmann (IHK). Wer zum Prüfungszeitpunkt bereits ein oder zwei Jahre Berufspraxis in der Anlageberatung mitbringt, für den eignet sich die Weiterbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) sehr gut. Sie ist in der IHK-Prüfungshierarchie oberhalb des Bankkaufmanns angesiedelt und bereits der halbe Weg zum Fachwirt für Finanzberatung. Dieser Fachwirt-Abschluss ist natürlich ebenfalls anerkannt und bietet die Chance auf eine hohe öffentliche Förderung. Wer zudem ganzheitliche Finanzberatung anbietet, für den kann die Wahl dieser Fortbildungsabschlüsse sinnvoller sein, als die Sachkundeprüfung. Da in den nächsten Jahren noch mit einer Regulierung der Darlehensvermittlung zu rechnen ist, wäre man dann mit einem solchen Fortbildungsabschluss bereits „aufgestellt“.

Wie lange habe die Vermittler noch Zeit sich auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten? Welchen Zeitplan empfehlen Sie?

Rottenbacher: Wenn 34c-Inhaber die „Umtauschfrist“ vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2013 einhalten, können sie die Übergangsfrist nutzen und ihre Sachkunde bis zum 31. Dezember 2014 dem Gewerbeamt/der IHK nachreichen. Natürlich macht es aber keinen Sinn, bis zum Ende zu warten. Zum einen werden dann die Lehrgänge sehr voll sein. Zum anderen, und das ist noch viel wichtiger, kommt der Vermittler dann in Bedrängnis, wenn er die Prüfung nicht bestehen sollte. Wenn er Ende 2014 ohne Sachkunde dasteht, hat er quasi ein Berufsverbot bis zum Bestehen der Prüfung. Das wäre unglaublich ärgerlich und teuer. Daher: Lieber gleich starten und dann beim Kunden sein, wenn sich der Rest der Branche auf die Sachkundeprüfung vorbereitet.

Foto: Christof Rieken

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