BVK: Kein Feilschen um Provisionen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert die Rücknahme der Sprungrevision der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) im Prozess um das Provisionsabgabeverbot. Gleichzeitig betont der BVK die große Bedeutung der Provision für den Vermittlungsprozess.

Michael H. HeinzAllein dadurch, dass das Urteil nun rechtskräftig sei, sei das Verbot nicht generell aufgehoben, so der BVK. Die Provisionen seien die selbstverständlichen Vergütungen der Versicherungskaufleute für erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Um sie könne nicht gefeilscht werden, da sie die Existenzgrundlage der Vermittler seien. Daher müsse das Provisionsabgabeverbot erhalten bleiben.

Das Verbot verhindere, dass das Ziel einer jeden Versicherungsvermittlung – die bestmögliche Absicherung gegen Risiken des Lebens – nicht in den Hintergrund trete. Dies würde aber bei einer Abschaffung eintreten, wenn Kunden und Versicherungsvermittler zuvorderst über die Teilung der Provisionen oder irgendwelche Rabatte verhandeln würden, warnt der BVK.

„Deshalb sind wir sicher, dass die nun anstehende grundsätzliche Prüfung der BaFin das gesetzliche Provisionsabgabeverbot bestätigen wird“, betont Heinz. (jb)

Foto: BVK

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