Bankenverband warnt vor Ende der Provisionsberatung

Der Bundesverband BdB warnt vor einem faktischen Aus für die Anlageberatung auf Provisionsbasis. Die privaten Banken in Deutschland betrachteten mit Sorge, dass die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde Esma in der neuen Finanzmarktrichtlinie Mifid die Voraussetzungen für die Annahme von Provisionen viel zu eng fassen wolle, sagte BdB-Experte Andreas Krautscheid am Freitag in Frankfurt.

„Nur mit der Provisionsberatung können wir alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichen“, meint Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes deutscher Banken. 

Krautscheid forderte die Behörde auf, ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung zu gewährleisten. Der EU-Gesetzgeber habe dies bei der Verabschiedung von Mifid ausdrücklich gewünscht.

BdB warnt vor der Entwicklung in Großbritannien

Bei der Provisionsberatung verdient die Bank nur Geld, wenn der Kunde sich etwa für den Kauf von Fondsanteilen entscheidet und dabei ein Ausgabeaufschlag fällig wird. Bei der Honorarberatung bezahlt er für die Beratungsleistung an sich – auch wenn er sich am Ende gegen einen Abschluss entscheidet. Die Politik verspricht sich von der Honorarberatung unabhängigere Anlageempfehlungen für die Kunden, die nicht von dem Zwang des Beraters zu einem Abschluss getrieben werden.

BdB befürchtet ähnliche Entwicklung wie in Großbritannien

„Nur mit der Provisionsberatung können wir alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichen“, sagte Krautscheid. Eine Beratung auf Honorarbasis lohne sich nur für sehr reiche Kunden und werde in Deutschland kaum angenommen. Er verwies auf das Beispiel Großbritannien, wo Bankkunden mit kleineren Vermögen seit der Einführung einer Honorarpflicht von Bankberatung praktisch ausgeschlossen seien.

Detailregelungen zu Mifid dürften nicht dazu führen, dass Provisionsberatung in Deutschland faktisch nicht mehr möglich sei, sagte Krautscheid.

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Derzeit werden unter anderem Standards für die Umsetzung der Mifid-II-Richtlinie erarbeitet. Das läuft größtenteils über die Esma in Paris. Mifid soll den Anlegerschutz verbessern, die Markttransparenz erhöhen und der Aufsicht mehr Kontrolle über das Handelsgeschehen geben. Das Gesetz soll Anfang 2017 in der EU in Kraft treten. Bis dahin wird die Zeit nach Einschätzung des Bankenverbandes aber schon knapp.

Quelle: dpa-AFX

Foto: BdB

 

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