Dr. Klein bietet Versicherung gegen Objektmängel

Der Baufinanzierer und Finanzdienstleister Dr. Klein bietet seinen Kunden künftig eine Absicherung gegen versteckte Mängel beim Eigenheimkauf an. Mit einer Immobilientransferversicherung kann sich der Kunde vor versteckten Schäden am Wohngebäude schützen.

haus-lupe-shutt_55440775„In Deutschland trägt der Käufer von Bestandsimmobilien nach Unterzeichnung des Kaufvertrags für alle auftretenden Mängel das Risiko, auch jene, die zum Kaufzeitpunkt schon verdeckt bestanden. Dies birgt ein enormes Risiko für jeden Immobilienerwerber, zumal er hier üblicherweise die größte Investition seines Lebens tätigt“, erläutert Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher bei Dr. Klein. Ganz anders verhalte es sich etwa in Skandinavien: In Norwegen und Dänemark hafte in der Regel der Verkäufer für Schäden an der Immobilie – und das teilweise noch bis zu 20 Jahre nach dem Verkauf.

Da dieser Schutz in Deutschland nicht besteht, bietet Dr. Klein seinen Kunden nun die Möglichkeit, sich mit einer Immobilientransferversicherung abzusichern. Das Produkt wurde von den VHV Versicherungen gemeinsam mit dem Rückversicherer Swiss Re entwickelt. Dabei begutachtet vor dem Versicherungsabschluss ein unabhängiger Sachverständiger das Kaufobjekt und gibt seine Einschätzung zur gebrauchten Immobilie ab. Zusammen mit dem Käufer wird eine Objektbegehung durchgeführt. Offensichtliche Mängel werden in einem Zustandsbericht festgehalten, der als Grundlage für den Versicherungsvertrag dient.

Versichert sind bestehende Gebäudeschäden, die weder im Zustandsbericht erfasst noch zum Kaufzeitpunkt festgestellt wurden und dies bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dies können laut Dr. Klein etwa mangelhafte Abdichtungen der Kellerwand, versteckte Konstruktionsmängel oder auch fahrlässige Umbauten des Vorbesitzers sein. Entstehen durch die aufgedeckten Mängel zusätzlich Wertminderungen, die durch keine Reparatur auszugleichen sind, so übernimmt der Versicherer diese ebenfalls im Rahmen der Versicherungssumme.

Die VHV Versicherungen haben bereits im Jahr 1999 eine Baugewährleistungsversicherung entwickelt, die nach der Bauabnahme auftretende Mängel abdeckt und seit 2005 um eine Baufertigstellungsversicherung ergänzt werden kann. Beide sind für Neubauten konzipiert. „Exklusiv für Dr. Klein wurde dieses Produkt gemeinsam mit Swiss Re jetzt für Gebrauchtimmobilien weiter entwickelt“, erläutert Gawarecki. (bk)

Foto: Shutterstock

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