GDV kontert Riester-Kritik mit eigenen Berechnungen

Nach massiver Kritik an der Riester-Rente durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eigene Berechnungen vorgelegt. Demnach rechne sich „Riester“ für die Meisten wie keine andere Vorsorge.

Zins BerechnungDer GDV gab an, die Berechnungen anhand typischer Muster-Biografien vorgenommen zu haben. Diese hätten gezeigt, dass die Riester-Rente für Geringverdiener und Familien eine besonders rentable Altersvorsorge sei. Zudem sei Riester auch für durchschnittlich verdienende Singles interessant.

Die vom Verband vorgelegten Berechnungen veranschaulichen, wie alt ein Riester-Sparer werden muss, bis er seine eingezahlten Beiträge durch die ab 67 Jahren einsetzenden Rentenzahlungen „wieder raus hat“. Das DIW hatte zuvor kritisiert, dass ein Riester-Sparer nach eigenen Berechnungen oftmals „steinalt“ werden müsse, ehe diese „Aufholjagd“ beendet sei. Nach Meinung des GDV seien die Einwände des DIW nicht plausibel.

Ein 35-jähriger Single mit einem Jahres-Brutto-Einkommen von 30.000 Euro, der bis zum 67. Lebensjahr „riestert“, hätte laut GDV seine eingezahlten Beiträge in Höhe von 33.472 Euro (mit Zulagen: 38.400) im Alter von 74 beziehungsweise 75 Jahren (mit Zulagen) wieder raus (siehe Grafik). Die Kritik des DIW, wonach Riester-Sparer in vielen Fällen nur so viel Rendite erzielen, „als hätten sie ihr Kapital im Sparstrumpf gesammelt“, lässt der GDV nicht gelten. Würde der Single aus dem oben genannten Beispiel aus dem Sparstrumpf leben, so müsste er bei einer Lebenserwartung von 88 Jahren 13 Jahre lang auf ein zusätzliches Einkommen verzichten, errechnete der GDV. Denn der Sparstrumpf mit den 33.472 Euro sei nacht acht Jahren leer, wenn man eine jährliche Entnahme von 4.284 Euro zugrunde legen würde.

Berücksichtige man weiter, dass die Lebenserwartung derzeit von Generation zu Generation um drei bis sechs Jahre ansteige, werde die hohe Rentabilität der Produkte deutlich, betonte der Verband. In den Lebensjahren nach dem errechneten „Break-even-Punkt“ werde die Rente allein aus den Zinsen und den vom Staat gewährten Zulagen finanziert.

Bei seinen Berechnungen hat der GDV über die Methodik des DIW hinaus auch ein Beispiel mit zusätzlichem Sonderausgabenabzug und anschließender Rentenbesteuerung gerechnet. Für alle Berechnungen wurde ein mittleres Marktangebot einschließlich Überschussbeteiligung und Kosten unterstellt. (lk)

Riester-Rente_GDV_Berechnungen

Foto: Shutterstock

Grafik: GDV

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