HDI-Gerling überarbeitet Haftpflichtsparte

Die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung hat ihre Haftpflichtprodukte überarbeitet. Wie das Kölner Unternehmen mitteilt, habe man zum Juli das Leistungsangebot in der Vermögensschadenhaftpflicht sowie in der Berufs- und Betriebshaftpflicht weiter verbessert.

Beruf, Bauarbeiter, IngenieurNach Angaben der Talanx-Tochter wurde der Haftpflichtversicherungsschutz um zusätzliche Leistungen erweitert. Dazu gehöre die Reduzierung der Selbstbeteiligung in vielen Bereichen und das Anheben verschiedener „Sublimits“. Darüber hinaus können sich Versicherungsnehmer in den einzelnen Sparten auf folgende Neuerungen einstellen:

In der Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte wurde ein sogenannter Abwehrschutz beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung geschaffen. Zudem sei künftig eine Insolvenzverwaltertätigkeit mitversichert. Ebenfalls neu sei, dass eine Reduzierung bei Grundprämien, Sozienstaffel und Mitarbeiterberechnung vorgenommen wurde.

In der Heilwesen-Haftpflicht für Ärzte und Gesundheitsfachberufe ist bei Personen-, Sach- und Vermögensschaden eine jährliche dreifache Maximierung vorgesehen. Zudem habe man ein neues Konzept für Großpraxen ab vier Partnern geschaffen, teilt HDI-Gerling mit. Unter dem Motto „Prophylaxe vor Therapie“ wurden darüber hinaus neue Kooperationen ins Leben gerufen, die nach eigenen Angaben Vorteile für die Versicherungsnehmer bringen sollen. Einzelheiten nennt der Versicherer dazu allerdings nicht.

Architekten, Ingenieure und Sachverständige können sich in der Planungshaftpflicht auf eine Deckungssummenerhöhung für Sach- und Vermögensschäden einstellen. Darüber hinaus soll die Berufsbildklausel gelockert werden. Dies betreffe unter anderem den Baustofflieferantenanteil, heißt es. „Spezielle Angebote für Kleinbüros und Existenzgründer“ habe man ebenfalls geschaffen, so HDI-Gerling.

Im Bereich Betriebshaftpflichtprodukte für Firmenkunden wurden unter anderem der Begriff der „sonstigen Vermögensschäden“ erweitert. Bei Schäden aus Datenverlust sei beispielsweise die Selbstbehalts-Positionen bei UHV- und USV-Basisrisiken verbessert worden, erklärt der Versicherer. (lk)

Foto: Shutterstock

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