ITA-Studie: LVRG lässt Rückkaufswerte steigen

Versicherungskunden, die ab diesem Jahr eine private Rentenversicherung oder einen Riester-Vertrag abschließen und später vorzeitig beenden, können mit zum Teil deutlich verbesserten Rückkaufswerten rechnen. Das ergab eine kürzlich vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Aus Sicht von Dr. Mark Ortmann vom ITA ist es dem Gesetzgeber mit dem LVRG gelungen, „trotz des schwierigen Marktumfelds kundenfreundliche Verbesserungen anzustoßen“.

„Die Rückkaufswerte von Rentenversicherungen waren in der Vergangenheit häufig heftiger Kritik ausgesetzt, weil die Sparer bei einem vorzeitigen Ende in den ersten Jahren häufig nur äußerst geringe Beträge zurückbekamen. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat in diesem Punkt eine positive Veränderung bewirkt“, erklärte Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des Berliner Instituts für Transparenz (ITA), in einer Mitteilung.

Studien von ITA und IVFP bestätigen: Das LVRG zeigt Wirkung

Ortmann hatte im Auftrag des DIA die Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? – Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“ angefertigt. Zuvor kam bereits eine Analyse des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) zu der Einschätzung, dass die vom LVRG seit 1. Januar 2015 gültige Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille „eine deutliche Erhöhung der Rückkaufswerte der Produkte nach sich zieht“.

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Laut der ITA-Studie waren die Rückkaufswerte der untersuchten klassischen Privat-Rententarife im Jahr 2015 bis zum 15. Jahr höher als bei Verträgen, die im Vorjahr abgeschlossen wurden. Klassische Riester-Renten sind bis zum zwölften Jahr besser als die Vorläufertarife aus dem vergangenen Jahr. Nach diesen beiden Jahren sind die Rückkaufswerte dann im Durchschnitt niedriger als im Vorjahr. Betrachtet man dem ITA zufolge nur die garantierten Rückkaufswerte, so reicht die Verbesserung im Durchschnitt bis ins elfte Jahr.

Unterschiede zwischen Anbietern zum Teil erheblich

„Diese Verbesserung wollte der Gesetzgeber mit dem LVRG erreichen. Sie ergibt sich aus den in vielen Fällen gesenkten einmaligen Abschlusskosten und einer Verschiebung hin zu laufenden Kosten“, so Ortmann. Dem Gesetzgeber sei es gelungen, fährt der Experte fort, trotz des schwierigen Marktumfelds kundenfreundliche Verbesserungen anzustoßen.

Allerdings seien die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern zum Teil erheblich: „Wenn ein Versicherer zuvor schon keine oder nur sehr geringe einmalige Abschlusskosten erhoben hat, dann bleiben die Rückkaufswerte gleich oder verschlechtern sich sogar“, heißt es beim ITA.

Foto: ITA

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