Pflege: Bayern rüttelt am Grundsatz „Kinder haften für ihre Eltern“

Bayern will Kinder mit einem Jahreseinkommen von unter 100.000 Euro von der Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern freistellen. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) kündigte am Mittwoch in München eine entsprechende Bundesratsinitiative an.

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Melanie Huml, CSU, will Kinder von pflegebedürftigen Eltern vom Rückgriff des Sozialhilfeträgersin Schutz nehmen.

„Wir wollen mehr Sicherheit für die Angehörigen von Pflegebedürftigen vor finanzieller Überforderung“, betonte Huml. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro sollten sich diese an den Pflegekosten beteiligen müssen. „Unter diesem Betrag sollen Kinder keinen Rückgriff des Sozialhilfeträgers zu befürchten haben, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für die Hilfe nicht selbst tragen können“, erklärte die CSU-Politikerin. Bei Leistungen der sogenannten Grundsicherung im Alter gelte diese Grenze schon jetzt. Diese Regelung sei aber auch bei Pflegebedürftigkeit sinnvoll.

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Bislang sind Kinder verpflichtet, unter Umständen für ihre pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen, wenn deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen. Die Anforderungen dafür sind aber schon jetzt relativ hoch. Die Einkommensverhältnisse der Kinder werden geprüft, zudem steht ihnen ein Mindestselbstbehalt zu. Eine pauschale Einkommensgrenze wie von Bayern gefordert gibt es aber noch nicht. (dpa-AFX)

Foto: melanie-huml.de

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