LV-Policenauswahl: Vorsicht vor Vergleich der Effektivkostenquote

Die Effektivkostenquote von Lebensversicherungen ist als einziges Kriterium zum Produktvergleich und zur Policenauswahl ungeeignet. Dies schreibt das Kölner Institut für Finanz-Markt-Analyse. Hiervor „könne nur eindringlich gewarnt werden“.

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Es fehlen einheitliche Vorgaben zur Berechnung der Effektivkostenquote.

Dies geht auf die aktuelle monatliche Publikation (Ausgabe Nr. 3/2017) des Kölner Instituts für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) zurück. Demzufolge warnen die Experten davor, einen Vergleich verschiedener Versicherungsprodukte lediglich auf Basis der Effektivkosten vorzunehmen.

Drei Gründe sprechen gegen Vergleichbarkeit

Seit der LVRG-Reform müsste in den Produktinformations-blättern zu Lebensversicherungsprodukten (LV-Produkte) nunmehr die Effektivkostenquote angegeben werden. Hierdurch solle dem Verbraucher die Renditeminderung vor Augen geführt werden, die bei Produkten mit einem hohen Kostenanteil entstünde.

Allerdings sprächen drei Gründe dagegen, LV-Produkte ausschließlich anhand des Effektivkostenausweises zu vergleichen.

Erstens gebe es keine einheitlichen Vorgaben zu ihrer Berechnung. Manche Versicherer nähmen die Gesamtkosten der Anlage als Kalkulationsbasis, andere würden eine Aufteilung nach Fonds- und Versicherungskosten vornehmen. Auch flössen unterschiedliche Wertentwicklungen in die Berechnung der Effektivkosten ein.

Seite zwei: Quote gibt nur Hinweise

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