Honorarberatung: Viel Kritik am neuen Gesetz

„Honorarberater sollen unabhängige Konzepte für eine vollumfängliche Finanzplanung ihrer Kunden erstellen. Die Honorarberatung muss aus einem Guss sein. Deshalb muss ein Berater zu allen Finanzprodukten provisionsfrei beraten“, erläutert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim VZBV.

Ein weiterer Kritikpunkt des Vorstandschefs der Quirin Bank ist die Tatsache, dass Honorare für Anleger weiterhin nicht steuerlich absetzbar sind. „Vom Zustand gleicher wettbewerblicher Rahmenbedingungen für die Honorarberatung sind wir damit noch weit entfernt“, meint Schmidt.

„Honoraranlageberater“ muss sich noch durchsetzen  

Damit sich die Honorarberatung als Alternative behaupten könne, müssten laut VZBV die Gebühren zudem mit dem Provisionsvertrieb vergleichbar sein. Der Verband spricht sich daher für eine klar strukturierte und leicht verständlichen Offenlegung von Provisionszahlungen aus. „Provisionen sollten in einer separaten Rechnung auf den Tisch gelegt werden“, so Mohn.

Laut VZBV widerspricht es auch dem Verbraucherschutz, dass es Unternehmen möglich sei, mit getrennten Abteilungen Honorarberatung und Provisionsvertrieb anzubieten. Diese Ausnahmeregelung müsse abgeschafft werden.

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Es bleibe nun abzuwarten, ob das Gesetz von der Finanzbranche angenommen werde, so Bankvorstand Schmidt. Der Begriff „Honoraranlageberater“ müsse sich bei den Verbrauchern erst noch durchsetzen. „Umso wichtiger ist es, dass der Kunde weiß, ob er einem Berater gegenübersitzt, der unabhängig von Provisionsinteressen handelt oder einem Verkäufer, der Provisionsinteressen verfolgt“, erläutert Schmidt.

Nicht nur Honorarberater und Verbraucherschützer kritisieren das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hatte in einer Stellungnahme die im Honoraranlageberatungsgesetz verankerte „aufsichtsrechliche Sonderbehandlung freier Berater“ moniert. (jb)

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