Wohnen in umgebauten Büros: Bauherren können ab Mittwoch (1. Juli) bis zu 30.000 Euro Fördergeld pro neuer Wohneinheit (30 Prozent von Umbaukosten bis zu 100.000 Euro) in bislang leerstehenden Gewerbeimmobilien beantragen. „Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben“, sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) in Berlin. Das entspricht beim vollen Förderbetrag insgesamt bis zu 10.000 Wohnungen.
Die Förderung fließt als Zuschuss, der Deckel liegt bei 300.000 Euro je Investor. Mit der Sanierung der Immobilie muss mindestens das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreicht werden. Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Hubertz hatte das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ im April angekündigt, nun ist es startklar. Es geht um leere Läden und Büros oder auch die alte Dorfgrundschule, wie Hubertz sagte. „Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen.“ Mehr als zwölf Millionen Quadratmeter Büroflächen stünden leer. Würden sie genutzt, spare dies Ressourcen und bringe neues Leben in die Zentren.
Potenzial für Tausende Wohnungen
Experten schätzen, dass in leerstehenden Büros Tausende Wohnungen in Metropolen entstehen könnten. Nach früheren Berechnungen des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle (JLL) bieten allein ungenutzte Büroflächen das Potenzial für rund 11.000 Wohnungen in den sieben größten Städten. Das Ifo-Institut ging 2024 sogar von bis zu 60.000 möglichen Wohnungen in diesen Großstädten aus. Doch gibt es viele Hürden.
Ifo erklärte, in vielen Fällen rechne sich der Umbau nicht, denn teils müssen die für ganz andere Zwecke entworfenen Flächen sehr aufwendig und teuer umgebaut werden. Dazu kommt, dass die Baukosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind. Zudem sind Standorte von Bürogebäuden nicht immer auch attraktive Wohnorte, etwa, wenn die Anbindung an Schulen, Nahverkehr, Kindergärten, Geschäfte oder Parks fehlt.
Hinzu kommt in Bezug auf das neue Förderprogramm: Durch die Deckelung auf 300.000 Euro pro Investor, also den vollen Betrag für nur zehn Wohnungen, wird die Förderung bei größeren Bürogebäuden mit oft mehreren 1.000 und nicht selten über 10.000 Quadratmetern Nutzfläche kaum ins Gewicht fallen. Attraktiv kann es vielleicht für kleinere Büro- oder gemischt genutzte Gebäude sein, in denen zum Beispiel die Läden im Erdgeschoss schon länger leer stehen.
Ob es möglich ist, ein einheitliches Umbauvorhaben auf mehrere Investoren – zum Beispiel Käufer einzelner Wohnungen – zu verteilen und damit die Gesamt-Fördersumme zu erhöhen, geht aus der Veröffentlichung des Ministeriums nicht eindeutig hervor. (auf Basis dpa-AFX)













