Der AfW bewertet den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes als wichtigen Schritt zur Modernisierung der privaten Vorsorge. Besonders das geplante Altersvorsorgedepot, die flexiblere Zulagenförderung und der Abbau bürokratischer Vorgaben greifen zentrale Anliegen auf, die der Verband seit Jahren anmahnt. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, erklärt: „Das Altersvorsorgedepot bietet erstmals die Chance, kapitalmarktbasierte Vorsorge breit zugänglich zu machen und echte Renditepotenziale zu erschließen. Das ist ein richtiger und lange überfälliger Schritt.“
Aus Sicht des AfW erhöhen zahlreiche Elemente des Entwurfs die Attraktivität der privaten Altersvorsorge. Dazu gehören eine breiter zugängliche kapitalmarktbasierte Vorsorge mit steuerfreien Erträgen während der Ansparphase sowie verschiedene Formen der Zulagenförderung. Fördermöglichkeiten reichen von der beitragsproportionalen Unterstützung bis zu Kinder- und Startzulagen. Zudem sollen Auszahlungsmodelle flexibler werden und ein produkt- und anbieterübergreifender Wechsel jederzeit möglich sein. Der Entwurf sieht außerdem vor, bestehende bürokratische Vorgaben zu reduzieren und Mindesteigenbeiträge zu vereinfachen.
Trotz der positiven Grundhaltung betont der AfW deutlichen Korrekturbedarf. Kritik richtet sich unter anderem gegen die Möglichkeit, das Standarddepot ohne Beratung abzuschließen. Wirth warnt: „Gute Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor. Wer Altersvorsorge allein über den Preis definiert, blendet aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine individuelle Orientierung benötigen. Der Gesetzgeber muss ‚Value for Advice‘ anerkennen und darf unabhängige Beratung nicht strukturell benachteiligen.“
Als weiteren problematischen Punkt sieht der Verband die geplante Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5 Prozent beim Standarddepot. Dies führe faktisch zu einem Vergütungsdeckel, der unabhängige Vermittler belastet und in vielen Fällen dazu führen könnte, dass Beratung gar nicht erst stattfindet. Der AfW verweist auf die hohen Anforderungen an qualifizierte Beratung, etwa die IHK-Qualifikation, regelmäßige Weiterbildung sowie Transparenz- und Informationspflichten. Diese Leistungen ließen sich nicht ohne angemessene Vergütung erbringen. Daher fordert der Verband ein Level Playing Field, um Beratung nicht gegenüber Direkt- und Plattformangeboten zu benachteiligen.
Ein weiteres zentrales Anliegen betrifft den eingeschränkten Kreis der Förderberechtigten. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher betont: „Gerade für Selbstständige ist eine kapitalmarktbasierte Vorsorge geeignet. Dass sie weiterhin ausgeschlossen bleiben, ist weder sachgerecht noch mit den Zielen der Reform vereinbar.“ Er verweist darauf, dass Fehler wie bei der Aktivrente nicht wiederholt werden dürften.
Der Verband kritisiert zudem die verpflichtende Verteilung von Abschlusskosten über lange Laufzeiten, da diese Regelung nach seiner Einschätzung die wirtschaftliche Realität der Beratungsbranche verfehlt. Die wesentliche Beratungsleistung werde zu Beginn eines Vertrags erbracht, weshalb eine gestreckte Vergütung als nicht angemessen bewertet wird.
Auch der Ausschluss biometrischer Zusatzabsicherungen in der geförderten Vorsorge stößt auf Widerstand. Betroffen sind Leistungen wie die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Aus Sicht des AfW mindert dies die Eignung langfristiger Vorsorgelösungen erheblich. Wirth ergänzt: „Ein Verbot solcher Zusatzabsicherungen mindert die Attraktivität der geförderten Vorsorge und steht nicht im Einklang mit den tatsächlichen Bedürfnissen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Reform muss lebensrealistische Schutzmechanismen zulassen und darf keine Versorgungslücken erzeugen.“











