AfW unterzeichnet Aufruf zur „EU-Omnibus-Initiative“ – ESG-Lücken befürchtet

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Norman Wirth, AfW: "Ein pauschaler Rückbau schafft neue Probleme."

Der Vermittlerverband AfW hat ein „Joint Statement“ diverser Organisationen und Unternehmen zur "Omnibus-Initiative" der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregulierung unterschrieben.

„Vermittlerinnen und Vermittler brauchen Substanz statt neuer Lücken“, fordert der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Hintergrund: Die EU-Kommission plant im Rahmen der sogenannten Omnibus-Initiative, zentrale Elemente der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung zu überarbeiten – darunter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Anforderungen für Unternehmen zu vereinfachen.


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Der AfW begrüße diesen Impuls zur Entlastung – warne jedoch eindringlich vor einem Rückschritt, der neue Probleme schafft. Deshalb habe der Verband das „Joint Statement on the Omnibus Initiative“ mitunterzeichnet. Darin fordern bisher über 275 Organisationen und Unternehmen, mehrheitlich der Finanz- und Versicherungsbranche, – darunter Allianz, Nordea, Royal London und GLS Bank, aber auch IKEA und Nokia – die EU-Kommission auf, bei der Überarbeitung zentraler Nachhaltigkeitsregelwerke wie CSRD, ESRS und CSDDD auf Augenmaß zu setzen: Vereinfachung ja – aber ohne Substanzverlust.

Das Joint Statement fordert unter anderem die Beibehaltung der CSRD-Schwelle bei 500 Mitarbeitenden, eine verlässliche Berichterstattung als Grundlage für nachhaltige Beratung sowie risikobasierte Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD).

Gefährliche Lücke für Finanzvermittler

Die EU-Taxonomie soll künftig in vielen Bereichen freiwillig werden, die Berichterstattungspflichten reduziert, die ESG-Sorgfaltspflichten gelockert. Für manche Unternehmen mag das eine Entlastung sein – für Finanzvermittlerinnen und -vermittler entsteht eine gefährliche Lücke, warnt der AfW:

Weniger Berichtspflichten bedeuten weniger Daten. Aber die Pflicht zur ESG-Abfrage bleibt bis auf weiteres (wobei der Votum Verband eine Aussetzung für zwei Jahre gefordert und der AfW sich dieser Forderung angeschlossen hat). Ohne standardisierte, vergleichbare Informationen müssen Intermediäre künftig auf kostenpflichtige ESG-Ratings, externe Analysen und individuelle Recherchen zurückgreifen, so der AfW. Das verteuere nicht nur die Beratung – es gefährde auch ihre Qualität und rechtliche Sicherheit.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, erklärt: „Die bisherige ESG-Regulierung war für viele unserer Mitglieder nicht umsetzbar – zu überfrachtet, zu bürokratisch, zu weit weg vom Beratungsalltag.“ Doch ein pauschaler Rückbau schaffe neue Probleme: „Wenn künftig mehr als 80 Prozent der ursprünglich verpflichteten Unternehmen nicht mehr berichten müssen, fehlen verlässliche Daten, für die vorgeschriebene Beratung nach ESG-Präferenzen. Es droht die Basis dafür wegzubrechen. Das schafft Unsicherheit und es könnte das bereits angeschlagene Vertrauen der Kundinnen und Kunden in nachhaltige Finanzberatung nachhaltig gefährden. Deshalb unterstützen wir als AfW dieses Statement: Regeln vereinfachen, ja – aber ohne die Transparenz und Verlässlichkeit aufzugeben, die Vermittlerinnen und Vermittler für qualitätsgesicherte Beratung brauchen.“

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