Der Referentenentwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz aus dem Bundesfinanzministerium will dem Fachkräftemangel begegnen, indem er ältere Menschen ermutigt, länger zu arbeiten. Zentrales Element: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleibt, darf bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Allerdings gilt diese Regelung ausschließlich für Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung.
Für Selbständige sieht der Entwurf keine Vergünstigungen vor. In der Begründung heißt es, der Zweck der Steuerbefreiung sei die Förderung von Arbeitsverhältnissen. Zudem arbeite bereits heute eine große Zahl von Selbständigen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, weshalb es keiner zusätzlichen Anreize bedürfe. Diese Argumentation sorgt in den betroffenen Kreisen für Unverständnis.
Der Votum-Verband kritisiert die Ungleichbehandlung scharf. Geschäftsführender Vorstand Martin Klein warnt: „Dieser Entwurf ist kein Arbeitsmarktstärkungsgesetz, er ist ein Arbeitsmarktspaltungsgesetz. Er bevorzugt Angestellte, straft Selbständige ab. Wer glaubt, so den Fachkräftemangel zu lösen, täuscht die Öffentlichkeit.“
Die Ungleichbehandlung habe zudem Folgen für die Finanz- und Versicherungswirtschaft. Dort ist ein erheblicher Teil der Fachkräfte selbständig tätig. Von 480.300 Erwerbstätigen in der Branche arbeiten laut GDV 181.800 als Vermittler oder Berater auf selbständiger Basis. Eine Benachteiligung dieser Gruppe könnte mittelfristig nicht nur Existenzen gefährden, sondern auch zu einer Versorgungslücke in der Altersvorsorgeberatung führen, warnt Votum.
Für den Verband ist die Sache eindeutig: „Eine nachhaltige Reform müsste alle Erwerbstätigen einbeziehen“, betont Klein. Steuerliche Entlastung dürfe nicht an der Art der Beschäftigung festgemacht werden. Entweder alle Einkünfte aus Arbeit würden berücksichtigt – oder keine.