Der Bund der Versicherten (BdV) warnt erneut vor kapitalbildenden Lebensversicherungen als Altersvorsorge. Die jüngsten Änderungen beim Widerrufsrecht von Lebensversicherungen gehen zulasten der Kunden, so der BdV. Der Gesetzgeber habe die Möglichkeiten eingeschränkt, sich nach Vertragsabschluss von einer Police zu lösen.
Damit werde es für Versicherte noch schwieriger, aus langfristig unvorteilhaften Verträgen auszusteigen. „Leider merken Versicherte meist zu spät, dass sie bei diesem Produkt kaum eine Chance haben, ins Plus zu kommen – und die neuen Einschnitte beim Widerruf erschweren es zusätzlich, aus schlechten Verträgen wieder auszusteigen“, kritisiert BdV-Vorständin Bianca Boss.
Kapitalbildende Lebensversicherungen gelten aus Sicht des Verbraucherschutzvereins seit Langem als problematisch. Sie seien schwer durchschaubar, brächten oft niedrige Renditen und böten in der Ansparphase wenig Spielraum. Auch fondsgebundene Varianten wie Fondspolicen böten keine überzeugende Alternative, so die Verbraucherschützer. Grund dafür seien die hohen Kosten, die selbst bei guten Fondsanlagen die Erträge erheblich schmälerten. Steuerliche Vorteile, mit denen die Anbieter werben, könnten diese Nachteile kaum aufwiegen.
Lebensversicherung verliert an Attraktivität
„Für den langfristigen Vermögensaufbau sind andere Produkte deutlich besser geeignet – etwa mit regelmäßigen Raten besparte ETF-Sparpläne“, so Boss. Ihr Rat: Am besten gar nicht erst eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits gebunden sind, bietet der BdV dennoch Unterstützung. Auf der Internetseite stehen Informationsmaterialien und Werkzeuge bereit, zusätzlich können Betroffene die Beratung des Vereins in Anspruch nehmen.
Ein zentrales Instrument ist ein Entscheidungsbaum, der aufzeigt, ob es sinnvoller ist, den Vertrag weiterzuführen, ihn beitragsfrei zu stellen oder ganz zu kündigen. So sollen Versicherte eine erste Orientierung erhalten, wie sie mit bestehenden Verträgen umgehen können.
Entscheidungshilfen für Versicherte
Darüber hinaus stellt der BdV einen kostenlosen Entscheidungshilferechner zur Verfügung. Mit diesem können Versicherte berechnen, welche Rendite sie mit einer eigenen Geldanlage erzielen müssten, um eine Kündigung oder Beitragsfreistellung gegenüber der Fortführung vorzuziehen. Für die Nutzung sind aktuelle Vertragsdaten erforderlich, die beim Versicherer abgefragt werden müssen. Zur Vereinfachung bietet der BdV dafür ein Musterschreiben an.