Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nimmt konkrete Formen an. Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf vorgelegt, der die Riester-Rente grundlegend überarbeiten und den Zugang zu renditestärkeren Produkten erleichtern soll. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bewertet den Schritt positiv, denn der Vorschlag bringe nach langer Debatte Bewegung in die Weiterentwicklung der privaten Vorsorge. „Das ist die Chance auf eine neue Zusatzrente, die einfach verständlich ist, den Menschen Sicherheit gibt und am Kapitalmarkt wächst“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen und betont: „Entscheidend ist, dass sie bis zum Lebensende trägt – sonst drohen Versorgungslücken und wachsende Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme.“
Flexiblere Auszahlungswege
Der Entwurf sieht vor, die Wahlmöglichkeiten in der Rentenphase auszuweiten. Neben der klassischen lebenslangen Rente sollen befristete Zahlungen möglich sein, die mindestens bis zum Alter von 85 Jahren reichen. Dies soll mehr Flexibilität schaffen und zusätzliches Potenzial für Kapitalmarkterträge in der Auszahlungsphase eröffnen. Durch den Verzicht auf vollständige Beitragsgarantien kann ein größerer Teil der Beiträge chancenorientiert investiert werden. Dies könnte geförderte Rentenleistungen deutlich erhöhen.
Die Lockerung der Garantieanforderungen soll außerdem ermöglichen, Produkte wirtschaftlicher zu gestalten. Die verpflichtende vollständige Beitragsgarantie hatte sich in einem langen Niedrigzinsumfeld als Hürde erwiesen und die Renditechancen begrenzt.
Risiken im hohen Alter
Mit den erweiterten Wahlmöglichkeiten wächst jedoch die Gefahr, dass Menschen im sehr hohen Alter ohne Leistungen aus der geförderten Vorsorge dastehen. Die Lebenserwartung steigt seit Jahren, und viele Personen erreichen inzwischen 90 oder 95 Jahre. Statistisch werden etwa die Hälfte der heute 66-jährigen Männer und rund zwei Drittel der Frauen mindestens 85 Jahre alt. Die Aussicht auf ein Auszahlungsende genau an dieser Schwelle birgt daher systemische Risiken, befürchtet der GDV.
Und warnt, staatliche Förderung dürfe niemanden ungeschützt lassen. Der Verband hält eine Absicherung bis zum Lebensende für zwingend notwendig, um ungewollte Versorgungslücken und zusätzliche Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu vermeiden. Die im Entwurf verankerte neue Freiheit müsse daher mit verlässlichen Schutzmechanismen einhergehen.
Bedeutung von Garantien
Umstritten ist auch das geplante Standarddepot ohne Garantien. Der GDV sieht darin eine Schwächung des Vertrauens in die private Altersvorsorge. Viele Menschen legten Wert auf eine verlässliche Mindestabsicherung, die ihnen Planungssicherheit gebe. Ein vollständig chancenorientiertes Produkt könne dieses Bedürfnis nach Einschätzung des Verbands nur eingeschränkt erfüllen, auch wenn es aus technischer Sicht umsetzbar sei.















