BaFin ahndet Verstoß gegen das KAGB

Die Finanzaufsicht BaFin hat der GENO-Vorsorge eG, Egesheim, aufgegeben, das „auf der Grundlage ihrer Satzung“ ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Erneut gibt die BaFin einem Unternehmen die rote Karte, diesmal wegen Verstoß gegen das KAGB.

Nach einer Mitteilung der BaFin warb die GENO-Vorsorge eG auf der Grundlage ihrer Satzung von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen, ohne einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen.

Sie betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verfügen, so die knappe Information der Behörde. Der Bescheid der BaFin vom 10. April 2019 ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Schon seit 2015 eingetragen

Im Unternehmensregister ist die GENO-Vorsorge eG schon seit 2015 eingetragen. Der eingetragene Geschäftsgegenstand umfasst unter anderem: „Die Genossenschaft kann in alle Arten von Wirtschaftsgüter mit Ertragspotential investieren. Insbesondere gehören dazu Immobilien, Rohstoffe, Unternehmenswerte und sonstige Sachwerte; …“

Weiter heißt es: „Die Genossenschaft kann Wirtschaftsgüter wie z. B Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, renovieren, möblieren, vermieten, vermitteln und betreuen. Die Genossenschaft darf einzelne Wirtschaftsgüter auch in andere Unternehmen einbringen oder veräußern; …“

Mit dem genossenschaftlichen Bankensektor, in dem sonst gerne das Kürzel „Geno“ verwendet wird, hat die GENO-Vorsorge eG offenkundig nichts zu tun. (sl)

Foto: Shutterstock

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