BaFin entzieht Babcock Pensionskasse die Erlaubnis

Foto: BaFin / Jens Erbeck
Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht in Bonn.

Die BaFin hat der Babcock Pensionskasse die Erlaubnis für zentrale Geschäftsbereiche entzogen. Hintergrund ist eine anhaltende Kapitalunterdeckung, für die das Unternehmen keinen tragfähigen Finanzierungsplan vorlegen konnte.

Die BaFin hat der Babcock Pensionskasse VVaG die Erlaubnis für den Betrieb der Lebensversicherung und für Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen entzogen. Grundlage ist eine Verfügung vom 29. Oktober 2025 gemäß § 234f Abs. 4 Satz 2, 1. Fall VAG. Betroffen sind die Sparten Nr. 19, Leben, und Nr. 24 Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

Die Aufsicht begründet den Eingriff damit, dass die Pensionskasse die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen konnte und keinen realistischen Finanzierungsplan einreichte, um die Unterdeckung zu beseitigen.

Rechtsfolgen und Auswirkungen für Versicherte

Mit dem Entzug der Erlaubnis darf die Babcock Pensionskasse keine neuen Verträge mehr abschließen und bestehende Policen weder erhöhen noch verlängern. Laufende Verträge werden jedoch weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt und abgewickelt. Für die Versicherten bedeutet dies, dass vertragliche Ansprüche bestehen bleiben, das Unternehmen aber nicht mehr aktiv am Markt auftreten kann.


Das könnte Sie auch interessieren:

Die Pensionskasse, deren Vorgeschichte bis in die 50er Jahre zurückreicht, war über Jahrzehnte mit wechselnden Strukturen konfrontiert. Seit der Insolvenz des ursprünglichen Trägerunternehmens im Jahr 2002 richtete sie ihr Geschäftsmodell neu aus und erhielt 2004 die Genehmigung als überbetriebliche Pensionskasse. Verschiedene organisatorische Veränderungen prägten die folgenden Jahre, darunter die Übernahme der Verwaltung durch externe Dienstleister und spätere Rückverlagerungen in Eigenverwaltung.

Hintergrund des Unternehmens

Die Babcock Pensionskasse hat ihren Sitz in der Elsa-Brändström-Straße 1 in Oberhausen. Das Unternehmen betreut Mitglieder- und Rentenbestände und blickt auf mehrere Strukturreformen und Standortwechsel zurück, darunter den Einzug in eigene Immobilien in den Jahren 1999 und 2014. Seit 2019 führt die Pensionskasse die Mitglieder- und Rentenverwaltung wieder selbst durch. Die BaFin führt den Vorgang unter der Nummer VA 11-I 5010/00087#00024.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments