BaFin nimmt vier weitere Emissionen ohne Prospekt aufs Korn

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Life Forestry Switzerland AG das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ in Deutschland untersagt. Life Forestry wehrt sich dagegen. Zudem warnt die Behörde in drei weiteren Fällen vor Emissionen ohne Prospekt.

Die BaFin vermisst auch bei einer Krypto-Emission einen Prospekt oder wenigstens ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB).

Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten, teilt die Behörde mit. Die BaFin habe mit das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält, so die Begründung.

Diese Maßnahme sei noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Die Life Forestry Switzerland AG habe gegen den Bescheid vom 03. September 2019 Widerspruch eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt.

Daneben hat die BaFin in den letzten Tagen vor drei weiteren Emissionen ohne Prospekt gewarnt.

valvero Sachwerte GmbH: Anhaltspunkte für fehlende Verkaufsprospekte

Die BaFin hat demnach Anhaltspunkte dafür, dass die valvero Sachwerte GmbH in Deutschland mehrere Vermögensanlagen in Form der valvero „GOLD-LEIHE“ öffentlich anbietet. Entgegen Paragraf 6 VermAnlG wurden hierfür keine Verkaufsprospekte veröffentlicht, so der Hinweis der Behörde.

Balmont Capital: Öffentliches Angebot ohne Prospekt

Die Balmont Capital bietet in der Bundesrepublik Deutschland ein Wertpapier in Form von Aktien der „Duracell Aktiengesellschaft“ öffentlich an. Entgegen Artikel 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 ist kein Prospekt veröffentlicht worden, konstatiert die BaFin.

Greyp Bikes d.o.o.: Öffentliches Angebot ohne Prospekt

Zudem besteht nach einer weiteren Meldung der Behörde der hinreichende Verdacht, dass in Deutschland Wertpapiere in Form von „GREYP“-Token öffentlich angeboten werden.

Emittent sei nach den im Internet unter einer bestimmten Adresse abrufbaren Dokumenten die Greyp Bikes d.o.o.. Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht, so die Behörde.

Das Vorliegen einer Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ist demnach nicht ersichtlich. „Insbesondere liegen die Voraussetzungen für ein prospektfreies Angebot von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert von nicht mehr als acht Millionen Euro gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz (WpHG) nicht vor, da es an einem dann gemäß § 4 WpPG erforderlichen Wertpapier-Informationsblatt fehlt“, heißt es in der Mitteilung der BaFin.

Foto: Shutterstock

 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments