Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge. Ziel der Initiative ist es, Beschäftigte mit niedrigen Einkommen sowie Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen besser abzusichern.
„Wir hoffen, dass mit diesem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wesentlich mehr Geringverdiener motiviert werden, auch betrieblich fürs Alter vorzusorgen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn eins sollte klar sein: Beim Verbreitungsgrad der bAV ist deutlich Luft nach oben. Nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten sorgt hierüber fürs Alter vor.“
Positiv bewertet der Verband insbesondere die geplante Ausweitung des Sozialpartnermodells, verbesserte steuerliche Anreize und die Einführung von Opting-Out-Regelungen. Beschäftigte könnten damit künftig leichter in die betriebliche Altersvorsorge einsteigen. Auch die Möglichkeit, Direktversicherungen nach Beschäftigungsunterbrechungen fortzuführen, stuft der BVK als wichtigen Beitrag zur Versorgungskontinuität ein.
Ein weiterer Fortschritt sei die Dynamisierung der staatlichen Förderung: Künftig wird sie an die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Zudem sollen Arbeitgeberförderungen bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich berücksichtigt werden.
Trotz der positiven Bewertung warnt der BVK vor einem möglichen Reformdefizit. Aus Sicht des Verbands dürfe die Bedeutung qualifizierter Beratung nicht unterschätzt werden. Nur eine fundierte und neutrale Vermittlung könne Arbeitnehmer vor Fehlentscheidungen schützen.
Der BVK fordert deshalb eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht im Rahmen der Opting-Out-Modelle. Zudem solle die Expertise der Versicherungsvermittler systematisch in die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge eingebunden werden.