Gesetzlicher Hintergrund: Im Rahmen der überarbeiteten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) fordert der Gesetzgeber seit August von allen Vermittlern mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung die Aufzeichnung und Archivierung von telefonischen Beratungsgesprächen und die Speicherung von Videoberatung.
Die Struktur des Mifid-Recorder ist nach Angaben von Blau Direkt auf große Vertriebsorganisationen ausgelegt. „Als Technologiemarktführer wollen wir auch im Bereich Investment die fortschrittlichsten Technologien unseren Maklerpartnern zur Verfügung zu stellen. Mit dem Mifid-Recorder ermöglichen wir, von unterwegs und papierlos arbeiten zu können“, sagte Oliver Lang, der für den Investmentbereich verantwortliche Geschäftsführer bei Blau Direkt.