Brandrisiken im Advent: Worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten

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Foto: Smarterpix/Smileus
Wenn Weihnachtsdekoration Feuer fängt, ist keineswegs sicher, dass die Versicherung den Schaden vollständig ersetzt.

Kerzen und Lichter sorgen im Advent für Atmosphäre, erhöhen aber auch das Brandrisiko. Der Bund der Versicherten erklärt, welche Policen in dieser Zeit besonders wichtig sind und wann Versicherer Leistungen kürzen können.

In vielen Haushalten steigt in der Adventszeit die Brandgefahr. Offene Flammen, defekte Lichterketten oder trockene Weihnachtsbäume können Schäden verursachen, die schnell hohe Summen erreichen. „Wenn Weihnachtsdekoration Feuer fängt, ist keineswegs sicher, dass die Versicherung den Schaden vollständig ersetzt. Kerzen oder andere offene Flammen sollten daher niemals unbeaufsichtigt bleiben“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Zu den zentralen Absicherungen zählen Privathaftpflicht, Wohngebäude- und bei höherwertiger Einrichtung auch die Hausratversicherung.

Kommt es zu einem Brand, der über die eigene Wohnung hinaus Schäden verursacht, greift die Privathaftpflichtversicherung – sofern der Auslöser etwa fahrlässiges Verhalten war. Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Ohne diesen Schutz haften Verursacher mit Einkommen und Vermögen.


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Für Mieter spielt die Privathaftpflicht eine besondere Rolle, da sie auch Schäden an fest eingebauten Bestandteilen wie Böden, Einbauküchen oder Badewannen umfasst. „Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob ihre Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden in ausreichender Höhe abdeckt – auch an Gebäuden, Grundstücken und Wohnräumen“, sagt Boss.

Schutz für Eigentümer und Hausrat

Für Haus- oder Wohnungseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung maßgeblich. Sie übernimmt Reparatur- oder Wiederaufbaukosten nach Feuer- oder Löschwasserschäden am Gebäude, etwa an Türen, Wänden oder fest verklebten Parkettböden. Ergänzend schützt die Hausratversicherung das bewegliche Inventar. Sie greift bei Schäden an Möbeln, Kleidung oder Geschenken. Sinnvoll ist dieser Schutz, wenn der Ersatz der Einrichtung aus eigenen Mitteln den finanziellen Rahmen übersteigen würde.

Wichtig ist in beiden Policen der Verzicht auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung. Tarife mit diesem Passus leisten auch dann in voller Höhe, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. „Empfehlenswerte Tarife sichern auch solche Fälle bis zur vollen Versicherungssumme ab, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde“, sagt Boss.

Konsequenzen grober Fahrlässigkeit

Fehlt diese Vereinbarung, kann der Versicherer Zahlungen kürzen. Das betrifft insbesondere Situationen, in denen Kerzen unbeaufsichtigt brennen. In solchen Fällen lautet der Vorwurf häufig grobe Fahrlässigkeit, was die Entschädigung spürbar mindern kann. Ob der Versicherer Leistungen einschränken darf, hängt jedoch stets vom konkreten Einzelfall ab.

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