Bundesregierung legt VVG-Reform auf Eis

Die Bundesregierung hat die geplante grundlegende Reform des aus dem Jahr 1908 stammenden Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) auf Eis gelegt. Laut Aussage des Gesamt-verbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Vorhaben gestoppt. ?Die VVG-Reform wird in dieser Legislaturperiode definitiv nicht mehr umgesetzt?, sagte Gabriele Hoffmann, Leiterin Kommunikation des GDV gegenüber cash-online.

Derzeit hatten die Pläne noch nicht einmal im Stadium eines Referentenentwurfes erreicht. Allerdings sieht Hoffman gute Chancen, dass eine neue Bundesregierung sich einer VVG-Änderung annehmen werde. ?Wir brauchen ein neues VVG?, so Hoffmann. ?Die Vorschläge liegen auf dem Tisch und werden aufrechterhalten.?

Ursprünglich sollte das VVG 2006 verabschiedet werden und 2008 in Kraft treten. Für die geplante VVG-Reform hatte eine Expertenkommission aus 20 Fachleuten Mitte April 2004 einen komplett neu ausformulierten Gesetzesvorschlag vorgelegt. Angesichts der im September geplanten Neuwahl wolle Zypries den Vorschlag aber nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, heißt es.

Der Kommissionsentwurf sah vor die Rechte von Versicherungskunden deutlich zu stärken. Geplant war unter anderem eine deutliche Verbesserung der Beratung und Information des Kunden vor Vertragsabschluss vor. So sollten die Assekuranzen die Kunden künftig nicht nur nach Wünschen und Bedürfnissen fragen, sondern Vorschläge begründen, das Beratungsgespräch dokumentieren und die Aufzeichnungen den Kunden auch zur Verfügung stellen.

Auch an anderen Stellen plädierten die Experten für eine Modernisierung: Wegen der langen Laufzeiten und der wirtschaftlichen Bedeutung der Lebensversicherungen sollten Kunden künftig jährlich über Todesfallleistungen, Rückkaufwerte, Stand der Erlebensfallleistung unter Einbeziehung der Überschussbeteiligungen oder die prämienfreie Versicherungssumme informiert werden.

Zudem werden die Rückkaufswerte neu geregelt: Statt der bislang üblichen Zeitwerte sollten laut Kommissionsvorschlag garantierte Rückkaufwerte bei Lebensversicherungen eingeführt werden. Dies hätte die von Kunden, die vorzeitig ihren Vertrag auflösen, gestärkt werden. Vorgesehen war, dass Anleger mindestens 50 Prozent des Deckungskapitals erhalten sollten.

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