Der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegte Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung würde faktisch zu Steuererhöhungen für Kleinsparer führen sowie die private und betriebliche Altersvorsorge belasten, kritisiert der deutsche Fondsverband BVI in einer Stellungnahme.
„Die im Diskussionsentwurf vorgesehenen Änderungen gehen in die falsche Richtung. Sparer dürfen angesichts der niedrigen Zinsen und der Herausforderungen, vor denen sie in der Altersvorsorge stehen, auf keinen Fall stärker als bislang belastet werden“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Sämtliche Maßnahmen sollten daher sorgfältig auf ihre Wirkungsweise hin überprüft werden.
Bei Fonds fallen derzeit keine Steuern an
Derzeit zahlen Privatanleger auf Kapitaleinkünfte aus Publikumsfonds wie Zinsen, Mieten und Dividenden jeweils Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie werden damit im Wesentlichen so besteuert, als hätten sie direkt in Aktien, Anleihen oder Immobilien investiert (Transparenzprinzip). Deshalb fallen bei den Fonds selbst keine Steuern an. Das soll sich nach den Plänen des BMF ändern.
15 Prozent auf Inlands-Fonds
Inländische Publikumsfonds sollen künftig mit Steuern in Höhe von 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien belastet werden. Zum Ausgleich dafür sieht der Diskussionsentwurf für Anleger in Publikumsfonds Steuererleichterungen vor. Ausschüttungen aus den Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen sollen teilweise von der Besteuerung freigestellt werden.
„Die vorgesehenen Teilfreistellungen für Anleger gleichen die Vorbelastung auf der Fondsebene nicht aus. Unter dem Strich bleibt eine Steuererhöhung für Millionen von Sparern, die direkt oder indirekt Altersvorsorgekapital über Publikums- und Spezialfonds aufbauen“, so Richter.
Spezialfonds zum Teil sofort erfasst
Bei Spezialfonds sollen thesaurierte Veräußerungsgewinne – anders als derzeit – teilweise sofort steuerlich erfasst werden. Dieser Vorzieheffekt kann sich bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen besonders stark auswirken, weil sie hierauf keine steuerlich anzuerkennenden Rückstellungen in der Handelsbilanz bilden können. Im Ergebnis werden sie so mit Steuern belastet, die sie in der Direktanlage nicht tragen müssten.
Das BMF stützt sein Konzept auf ein Auftragsgutachten aus dem vergangenen Jahr, wonach die Reform lediglich minimale Folgen für Kapitalmärkte, Finanzsektor und deutsche Renten haben würde. Nach Ansicht des BVI weist das Gutachten jedoch methodische Mängel auf. Auch die Begründungen für die Reform überzeugen nicht. Die beabsichtigte Vermeidung von Steuergestaltungen lässt sich innerhalb des bestehenden Systems erreichen.
Reform vereinfacht Besteuerung nicht
Vereinfacht wird die Besteuerung durch die Reformvorschläge ebenfalls nicht, da das einheitliche Steuersystem für Publikums- und Spezialfonds künftig durch zwei unterschiedliche Systeme ersetzt würde. Der BVI hat in seiner Stellungnahme daher entsprechende Anpassungen vorgeschlagen, die die Ziele des BMF erfüllen, aber weniger belastend für Anleger und weniger einschneidend für Finanzverwaltung, depotführende Stellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften sind. (fm)
Foto: BVI