Deutschland könnte bis 2035 ein zusätzliches Erwerbspersonenpotenzial von bis zu 2,4 Millionen Menschen erschließen. Dieses Potenzial liegt vor allem in den Altersgruppen zwischen 60 und 64 sowie 65 und 69 Jahren. Zu diesem Ergebnis kommt eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Felipe Temming von der Universität Hannover im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).
Hintergrund ist der demografische Wandel. Die Zahl der Rentenbezieher steigt schneller als die Zahl der Erwerbstätigen, zugleich verlängert sich die Rentenbezugsdauer. Unternehmen berichten gleichzeitig über anhaltenden Fachkräftemangel. Viele ältere Beschäftigte zeigen sich grundsätzlich bereit, länger zu arbeiten, allerdings häufig in reduzierter Stundenzahl oder mit flexibleren Modellen.
„Wir dürfen uns das Arbeits- und Erfahrungswissen der Über-60-Jährigen nicht entgehen lassen“, sagt Peter Schwark, Sprecher des DIA. „Wenn wir flexible, rechtssichere Übergänge ermöglichen, gewinnen Beschäftigte, Unternehmen und die Rentenversicherung gleichermaßen.“
Als zentrales Hemmnis identifiziert die Studie die weiterhin stark wirksame Regelaltersgrenze. Nach geltendem Recht enden viele Arbeitsverhältnisse automatisch mit deren Erreichen. Zwar können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung vereinbaren, doch erfordert dies eine aktive Entscheidung beider Seiten und bietet keinen dauerhaften Bestandsschutz. Die Altersgrenze wirkt damit faktisch wie eine Beschäftigungsbremse.
Zusätzliche Hürden ergeben sich seit Inkrafttreten des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Lebensarbeitszeit- oder Wertguthabenkonten lassen sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr regulär nutzen. Sozialversicherungsrechtlich gelten sie als „Störfall“ und werden zwangsweise aufgelöst. Die Folge sind eine sofortige Versteuerung und Verbeitragung der angesparten Guthaben, selbst wenn beide Seiten eine spätere Verrentung vereinbaren.
Kritisch bewertet das Gutachten zudem das steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Blockmodell der Altersteilzeit. Dieses Modell entstand in einer Phase, in der der Arbeitsmarkt entlastet werden sollte. Heute fördert es faktisch einen vorgezogenen Ausstieg aus dem Erwerbsleben, obwohl längere Erwerbsbeteiligung angesichts des Fachkräftemangels ökonomisch sinnvoll wäre.
Reformvorschläge für Politik und Gesetzgeber
„Die Fixierung auf eine starre Altersgrenze in arbeitsrechtlichen Vereinbarungen passt nicht mehr zu einer Gesellschaft, in der Lebensläufe vielfältiger werden und Menschen unterschiedlich lange leistungsfähig bleiben“, sagt Prof. Dr. Felipe Temming. „Nicht nur im Sozialversicherungsrecht, sondern auch im Arbeitsrecht sind rechtssichere und vor allem flexiblere Lösungen als bislang erforderlich, damit sich Erwerbstätigkeit und Rentenbezug besser überlappen können.“
Vor diesem Hintergrund fordert das DIA, starre Regelaltersgrenzen im Arbeitsrecht zu flexibilisieren, sodass Arbeitsverhältnisse nicht automatisch enden, sondern nur auf Wunsch der Beschäftigten oder aus betrieblichen Gründen. Gleichzeitig sollen Arbeitgeber rechtssichere Möglichkeiten erhalten, Arbeitsverhältnisse nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne hohe Abfindungsrisiken zu beenden. Eine Anpassung des Kündigungsschutzgesetzes sollte geprüft werden.
Zudem plädiert das Institut für eine gesetzliche Klarstellung in Paragraf 7c SGB IV, um Lebensarbeitszeitkonten auch nach der Regelaltersgrenze für Teilzeit- oder Freistellungsphasen nutzbar zu machen. Die Privilegierung des Altersteilzeit-Blockmodells sollte zugunsten gleitender Übergänge und längerer Erwerbsbeteiligung beendet werden.
„Die Debatte über längeres Arbeiten darf nicht auf Schlagworte wie ‚Rente mit 70‘ verengt werden“, so Schwark. „Es geht nicht um Zwang, sondern um echte Wahlfreiheit – und um einen Rechtsrahmen, der individuell flexible und bedarfsgerechte Lösungen ermöglicht.“
















