Die Grünen: Keine Kassenleistung mehr für Homöopathie

Geldscheine und Gesundheitskarte
Foto: Picture Alliance
Heute können gesetzliche Kassen homöopathische Mittel als Teil ihres Leistungskatalogs anbieten.

Die Grünen wollen, dass gesetzliche Krankenkassen homöopathische Behandlungen nicht länger erstatten. Ein Beschluss des Bundesparteitags in Hannover markiert eine deutliche Abkehr von der bisherigen Linie. Warum die Partei den Schritt nun geht und welche Argumente eine Rolle spielen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen homöopathische Behandlungen nach dem Willen der Grünen künftig nicht mehr erstatten. Das hat der Bundesparteitag in Hannover beschlossen. „Die Solidargemeinschaft soll nicht für Therapien aufkommen, deren Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus wissenschaftlich nicht belegt ist“, heißt es in dem verabschiedeten Antrag aus Berlin.

Die Kostenerstattung suggeriere eine Wirksamkeit homöopathischer Mittel und führe Patienten in die Irre, so der nun beschlossene Antrag. Anders betrachten die Grünen pflanzliche Arzneimittel, hier gebe es vielfach Belege für die Wirksamkeit.

Gesundheit sei kein Glaubenssystem, sondern eine Frage von Evidenz und Verantwortung, argumentierte ein Berliner Delegierter und wandte sich gegen das Argument, die Wirksamkeit homöopathischer Mittel sei durch Erfahrungswissen belegt. „Erfahrungswissen war auch die Basis für Aderlass oder von Quecksilber gegen Syphilis.“ Eine andere Delegierte argumentierte, es gehe nicht nur um Homöopathie, sondern um das Verhältnis der Grünen zur Wissenschaft.


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Heute können gesetzliche Kassen solche Mittel als Teil ihres Leistungskatalogs anbieten. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über den Placebo-Effekt hinausgeht. Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht.

Mit ihrem Beschluss ändern die Grünen ihren Kurs. Bislang galt ein Beschluss des Bundesvorstands aus dem August 2020, der damals einen heftigen parteiinternen Streit befriedet hatte. Demnach sollten gesetzliche Krankenkassen Homöopathie nur noch in Extratarifen anbieten dürfen. Diese Tarife sollten sich selbst finanzieren, die Kosten für homöopathische Behandlungen also nicht auf alle Beitragszahler umgelegt werden.

Eine Verfechterin dieses nun überholten Beschlusses hatte davor gewarnt, die alte Debatte wieder aufzumachen – der Umsatz von Homöopathie gehe ohnehin zurück. Es gab auch Vorbehalte in der Partei, das strittige Thema kurz vor den Landtagswahlen im kommenden Jahr wieder anzupacken. (dpa-AFX)

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