Bleibt die Pflicht zur Leibrente?
Eine Vereinfachung durch eine beitragsproportionale Förderung und die Ausweitung des Kreises der förderfähigen Personen wünscht sich die WWK. Der Versicherer kritisiert gleichzeitig, dass die Ampel die Vorgabe der obligatorischen Leibrente abschaffen wollte, die dem Kunden eine lebenslange Zahlung garantiert. „Nach unserem Verständnis sollte eine Altersversorgung wie Riester, die aus steuerlichen Mitteln erheblich gefördert wird, letztlich ja gerade auch dem Schutz des Steuerzahlers dienen, indem die Sozialkassen entlastet werden“, so WWK-Marketingchef Heß. Ende nämlich ein Auszahlplan vorzeitig, trage das Produkt nicht mehr dazu bei, dass Menschen im Alter davor bewahrt werden, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Die Hanse Merkur wirft zudem ein Schlaglicht auf einen oft vernachlässigten Faktor: „Die Höchstbeitrags- und Fördergrenzen sollten nach fast 25 Jahren Riester-Rente an die inflationäre Entwicklung angepasst werden“, sagt Vertriebsvorstand Bussert. Um die private Altersvorsorge zu stärken, sollte seiner Ansicht nach zudem eine vollständige Anrechnungsfreiheit der Riester-Rente auf die Grundsicherung geprüft werden. Dies würde die Attraktivität für einkommensschwächere Gruppen deutlich erhöhen.
Ran an die Riester-Schwachstellen
Besonders umfassend fallen die Reformvorschläge des IVFP aus. Demnach soll es künftig ein einheitliches Förderkonstrukt in der ersten Schicht geben ohne die derzeitigen Schwachstellen: „Die Prüfung nach der (un)mittelbaren Förderfähigkeit entfällt – das neue Produkt soll grundsätzlich jedem offenstehen und derart gestaltet sein, dass es unabhängig von Einkommen und Lebenssituation immer geeignet ist“, erläutert IVFP-Chef Hauer.
Die Kombination aus Zulagenförderung, steuerlicher Absetzbarkeit und einer Günstigerprüfung würde sicherstellen, dass sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen als auch Besserverdienende eine Förderung erhalten, die optimal auf ihre finanzielle Situation zugeschnitten wäre. Der Mindesteigenbeitrag samt komplexer Prüfung könnte entfallen, Anbieter könnten etwaige Mindestbeiträge in ihren Produkten frei festlegen.
Das IVFP plädiert zudem für mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage und der Auszahlungsmöglichkeiten. Weg mit der Verpflichtung zur 100-prozentigen Beitragsgarantie. Und: „Bis zu 50 Prozent des angesparten Kapitals können auf Wunsch als Einmalbetrag entnommen werden. Alternativ ist die steuerneutrale Übertragung in einen Auszahlplan möglich. Der nicht kapitalisierte Anteil ist zwingend als Leibrente darzustellen“, stelltHauer weitere Details des IVFP-Reformvorschlags dar, die auch einen kostenfreien Anbieterwechsel nach fünf Jahren Mindestlaufzeit vorsehen.
Die Politik muss handeln
Klar ist: Der Reformdruck steigt unerbittlich. Die private und betriebliche Vorsorge muss mit verständlichen Anreizen massiv gestärkt werden. Es bleibt spannend, was die neue schwarz-rote Bundesregierung zur geförderten Altersvorsorge konkret plant. Bis Redaktionsschluss lag noch kein Koalitionsvertrag vor. Die Branche wartet schon länger auf optimierte Rahmenbedingungen.
Autor Oliver Lepold ist freier Journalist mit den Schwerpunkten Versicherung, Investment und Vertrieb