Dinner for One: Wenn James stolpert…

Dinner for One: Der Klassiker im Schadentest, Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Gewerbe
Foto: Cash./ChatGPT
Dinner for One: Die Bilanz ist überschaubar, aber nicht unerheblich."

Der Silvesterklassiker „Dinner for One“ ist Kult – und aus Versicherungssicht erstaunlich lehrreich. Butler James hinterlässt beim 90. Geburtstag von Miss Sophie einige Schäden. Ob dafür eine Betriebshaftpflicht greifen würde, hängt von einer entscheidenden Frage ab.

Jedes Jahr feiert Miss Sophie ihren Neunzigsten, jedes Jahr gerät Butler James ins Straucheln. Während des berühmten Dinners übernimmt er nicht nur den Service, sondern spielt auf Wunsch der Gastgeberin auch die längst verstorbenen Gäste Sir Toby, Admiral von Schneider, Mr. Pommeroy und Mr. Winterbottom. Stolpern, Ausrutscher und reichlich Alkohol gehören dabei zum festen Ablauf.

Der Sketch sorgt an Silvester für Heiterkeit, lässt sich aber auch nüchtern betrachten. Denn das Geschehen wirft eine zentrale Versicherungsfrage auf: Wer haftet für die Schäden, die James im Laufe des Abends verursacht?

Oliver Frankenberger, Leitungsbereichsleiter Haftpflicht-Schaden bei der Allianz Versicherungs-AG, hat das Viergangmenü unter diesem Blickwinkel analysiert. „Wenn James als Freiberufler arbeitet oder für einen externen Caterer, wäre es möglich, dass er oder sein Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dann könnte Versicherungsschutz bestehen“, sagt er.

Freiberufler oder Angestellter entscheidet über den Schutz

Frankenberger erläutert den Hintergrund: „In der Betriebshaftpflicht sind Schäden mitversichert, die unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zustande kommen.“ Genau das treffe auf viele Missgeschicke des Butlers zu.


Das könnte Sie auch interessieren:

Anders sähe es aus, wenn James fest bei Miss Sophie angestellt wäre. „Die Folgen des Dinners wären dann als Eigenschäden der Arbeitgeberin zu betrachten“, sagt Frankenberger. In diesem Fall würde keine Haftpflichtversicherung leisten. Das macht deutlich, wie entscheidend die rechtliche Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses für den Versicherungsschutz ist. Ein Detail, das im Alltag oft übersehen wird.

3.195 Euro Schaden nach vier Gängen

Die Bilanz des Abends fällt aus Sicht des Schadenexperten überschaubar, aber nicht unerheblich aus. Insgesamt summieren sich die Schäden auf 3.195 Euro. Die Reinigung der Tischdecke schlägt mit rund 20 Euro zu Buche, Teppich und Fußboden mit weiteren etwa 200 Euro. Das nach einer Flugaktion ungenießbare Brathähnchen würde, bei Bioqualität, rund 25 Euro kosten.

Unbeschadet übersteht den Abend nach Einschätzung Frankenbergers immerhin das Serviertablett aus Zinn. Deutlich teurer ist hingegen der Schaden an der ausgestopften Jagdtrophäe. „Der teuerste Posten ist mit Sicherheit das Tigerfell“, sagt Frankenberger. Immer wieder tritt James der Trophäe gegen den Kopf. „Die Kosten für eine Instandsetzung des Schädels, neues Ausstopfen und gegebenenfalls eine Zahnregulierung wären hoch. Bis zu 2.950 Euro könnten bei einem antiken Modell fällig werden.“

Alkohol, Fahrlässigkeit und Wiederholungstaten

Der Alkoholkonsum spielt im Verlauf des Abends eine offensichtliche Rolle. James trinkt Sherry, Weißwein, Champagner und Portwein gleich für vier Personen. „Sein Verhalten ist zwar fahrlässig“, sagt Frankenberger, „Vorsatz würde ich ihm aber nicht unterstellen, und deshalb würde unsere Betriebshaftpflicht greifen.“

Kritischer ist aus Sicht des Versicherers die Regelmäßigkeit der Schäden. „James ist Wiederholungstäter. Da müssten wir natürlich überlegen, ob und zu welchen Konditionen wir ihn künftig versichern.“ Die alljährliche Wiederholung desselben Ablaufs könnte langfristig Einfluss auf die Risikobewertung haben.

Trotzdem bleibt ein positiver Nebeneffekt. Butler James erreicht jedes Jahr ein Millionenpublikum und zeigt anschaulich, wie schnell im Arbeitsalltag etwas schiefgehen kann. „Als Versicherungsbotschafter ist er von unschätzbarem Wert“, sagt Frankenberger.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen