BdV: Warum bei Einbruch eine gute Dokumentation entscheidend ist

Erhöhte Ansicht; Dieb mit Brecheisen und Sack, stiehlt aus dem Regal, geöffenete Schubladen, Einbruch, Diebstahl.
Foto: Smarterpix/Andrej Popov
Alle sechs Minuten wird in Deutschland eingebrochen.

In Deutschland wird alle sechs Minuten eingebrochen, der finanzielle Schaden lag bei 350 Millionen Euro. Der BdV rät zu sorgfältiger Dokumentation für die Hausratversicherung. Andernfalls drohen Leistungskürzungen im Schadenfall.

Alle sechs Minuten wird in Deutschland eingebrochen – ob ins Eigenheim oder in Mietwohnungen. Die Zahl der Einbruchdiebstähle bleibt damit konstant hoch: Rund 90.000 Fälle zählten die Versicherer im Jahr 2024, ähnlich viele wie im Jahr zuvor. Der finanzielle Schaden ist jedoch gestiegen. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belief sich die Schadenssumme 2024 auf rund 350 Millionen Euro, gegenüber 2023 ein Anstieg um 20 Millionen Euro.

Angesichts dieser Zahlen rät der Bund der Versicherten (BdV) dazu, sich rechtzeitig mit dem Schutz des eigenen Hausrats auseinanderzusetzen. „Bei wertvollem Besitz kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls abzusichern. Um im Versicherungsfall auch wirklich Geld vom Versicherer zu erhalten, zahlt sich eine präzise Dokumentation aus“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Stehlgutliste, Fotos und Belege

Kommt es zum Einbruch, muss der Versicherer umgehend informiert werden. Ein zentrales Dokument ist dann die sogenannte Stehlgutliste. Dabei handelt es sich laut BdV um eine detaillierte Aufstellung aller gestohlenen Gegenstände. Um diese Liste im Ernstfall ohne größere Schwierigkeiten erstellen zu können, empfiehlt der BdV, den eigenen Besitz regelmäßig zu dokumentieren. „Versicherte sollten daher ihren Besitz regelmäßig überprüfen, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewahren. So lassen sich im Schadenfall Beweisschwierigkeiten gegenüber der Versicherung vermeiden“, betont Boss.


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Zudem ist nach einem Einbruch eine Anzeige bei der Polizei Pflicht. Das dabei vergebene Aktenzeichen oder die Tagebuchnummer muss zusammen mit der Stehlgutliste beim Versicherer eingereicht werden. Nur so lässt sich der Schaden beziffern und regulieren.

Versicherungssumme regelmäßig prüfen

Wichtig ist laut BdV auch, die vereinbarte Versicherungssumme regelmäßig an den tatsächlichen Wert des Hausrats anzupassen. Wer neu anschafft oder sich von wertvollen Gegenständen trennt, sollte dies in die Kalkulation einbeziehen. Maßstab für die Summe ist stets der Neuwert, also der Wiederbeschaffungspreis zum aktuellen Zeitpunkt.

Meldepflicht bei Veränderungen

Versicherte sind zudem verpflichtet, sogenannte Gefahrerhöhungen zu melden – etwa wenn die Wohnung längere Zeit unbewohnt bleibt oder eine Alarmanlage deaktiviert wird. „Versäumen Versicherte dies, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern“, warnt Boss. Was im Detail als meldepflichtig gilt, ist nicht in allen Policen einheitlich geregelt. Daher sollten Versicherte ihre Bedingungen genau prüfen oder direkt beim Versicherer nachfragen.

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