Mehr als vierhunderttausend Wohngebäude in Deutschland liegen in Zonen, in denen risikogerechte Prämien hohe finanzielle Belastungen verursachen würden. Die Versicherungswirtschaft will diese Häuser künftig in einem gemeinsamen Pool bündeln. Kern des jetzt vorgestellten Modells „Elementar Re“ ist die Weitergabe entsprechender Verträge durch die Erstversicherer.
Die Prämien sollen nach Gebäudengröße begrenzte Obergrenzen erhalten. Ein breiter Ausgleichsmechanismus soll dabei helfen, den Schutz auch in Hochrisikolagen bezahlbar zu halten. „Mit Elementar Re halten wir auch die am stärksten gefährdeten Häuser versicherbar und bezahlbar – solidarisch finanziert, ohne den Markt zu verzerren“, so Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Risikoteilung mit dem Staat
Das Konzept sieht für Schadenereignisse mehrere Sicherungsstufen vor. Zunächst greift eine eigene Rückversicherungslinie, ergänzt durch einen nach und nach gefüllten Sicherungsfonds. Erst wenn diese privatwirtschaftlichen Reserven weitgehend aufgebraucht sind, kommt ein staatlicher Stop-Loss-Mechanismus zum Einsatz.
Der soll nur bei außergewöhnlich schweren Katastrophen oberhalb eines Gesamtschadens von mehr als dreißig Milliarden Euro greifen. Der Staat übernimmt damit keine Rolle als Erst- oder dauerhafter Rückversicherer, sondern stellt einen klar abgegrenzten Schutzanker bereit, der auf den im Koalitionsvertrag beschriebenen Grundsätzen basiert.
Der GDV betont, dass das Sicherungssystem auf Dauer funktionieren müsse. „Die Klimaschäden haben sich in Deutschland seit 1980 verfünffacht. Unser Ziel ist ein Sicherungssystem, das dauerhaft funktioniert: fair für Hauseigentümer, stabil für den Markt und tragfähig für die öffentliche Hand. Mit Elementar Re stellen wir einen zentralen Baustein für dieses Systems vor“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Er ergänzt, dass Versicherungsschutz allein nicht ausreiche und ohne konsequente Prävention letztlich das gesamte System gefährdet sei.
Opt-out-Lösung für breitere Absicherung
Ein weiterer Baustein betrifft die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes im Bestand und im Neugeschäft. Elementarschadenversicherungen sollen künftig grundsätzlich enthalten sein. Im Neugeschäft würde dieser Baustein automatisch integriert, im Bestand ist eine einmalige gesetzliche Umstellung bis zu einem Stichtag vorgesehen. In beiden Fällen besteht eine Opt-out-Möglichkeit. Wer diese nutzt, verzichtet zugleich auf staatliche Unterstützung im Schadenfall. Aus Sicht der Versicherer lässt sich so die Versicherungsdichte erhöhen, ohne eine verpflichtende Lösung einzuführen.
Prävention als Grundvoraussetzung
Damit Elementarschutz flächendeckend tragfähig bleibt, sieht der Vorschlag verbindliche Präventionsmaßnahmen vor. Dazu zählen klare Vorgaben für das Bauen in Gefahrengebieten, verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen bei Neubauten und eine höhere Transparenz über lokale Risiken. Ein bundesweites Naturgefahrenportal und ein gesetzlicher Naturgefahrenausweis sollen Eigentümern und Planern eine bessere Orientierung bieten. Nur wenn Risiken frühzeitig erkannt und bei der Bauplanung berücksichtigt werden, lasse sich der Versicherungsschutz dauerhaft stabil anbieten und das Schadengeschehen begrenzen.
Am Ende steht ein Konzept, das drei Elemente miteinander verzahnen will: breiten Versicherungsschutz, eine klar geregelte Risikoteilung und wirksame Prävention. Der GDV versteht „Elementar Re“ als fachlichen Beitrag zur anstehenden politischen Diskussion über ein Gesamtsystem für den Umgang mit Naturgefahren.




