EU-Kleinanlegerstrategie: BVK kritisiert Stillstand

Michael H. Heinz, BVK
Foto: Christian Daitche
Michael H. Heinz, BVK

Die Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie sind erneut ohne Fortschritt geblieben. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sieht in den Vorschlägen der EU-Kommission keinen Mehrwert für Verbraucher und warnt vor zusätzlicher Regulierung.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußert deutliche Kritik an den fortgeführten Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie. Die Gespräche vom 25. November endeten ohne Ergebnis und sollen Mitte Dezember fortgesetzt werden. Aus Sicht des Verbands bergen die neuen Vorschläge keinen erkennbaren Nutzen für Verbraucher, sondern erschweren Beratung und Produktvergleich.

Im Mittelpunkt steht die Neufassung des Anreiztests für Versicherungsanlageprodukte, die die EU-Kommission eingebracht hat. Der BVK hält diesen Ansatz für zu komplex und sieht keinen Bedarf für zusätzliche Prüfmechanismen. Die bestehenden Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie gelten als ausreichend, um Produkte vor ihrer Einführung zu bewerten und Fehlanreize zu vermeiden. Neue Regeln wie der Ansatz „Value for money“ würden laut Verband lediglich zu höheren Kosten führen.


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Auch die Debatte um Benchmarks bewertet der BVK kritisch. Präsident Michael H. Heinz betont: „Wie sollen Produkte mit unterschiedlichen Garantien, Laufzeiten und Kostenstrukturen fair verglichen werden?“ Er fordert eine Regulierung, die Verbraucher schützt, ohne Beratungsprozesse zu verkomplizieren. Die mögliche Abschaffung der Best-Interest-Tests begrüßt der Verband ausdrücklich. Heinz erklärt: „Dieser Ansatz war praxisfern, bevormundend und hätte die Beratung unnötig verkompliziert.“

Der Verband warnt davor, dass zusätzliche Vorgaben Transparenz nicht erhöhen, sondern eher behindern könnten. Besonders Benchmarks hält der BVK für ungeeignet, um die Vielfalt von Produkten angemessen abzubilden. Nach seiner Auffassung drohen Marktverzerrungen und steigende Produktpreise, wenn Vergleichsmaßstäbe nicht die Realität der Versicherungswelt berücksichtigen.

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