EXKLUSIV

EU-Regulierung: „Provisionsberatung darf nicht faktisch unmöglich gemacht werden“

Frank Rottenbacher
Foto: AfW
Frank Rottenbacher, AfW: "Das bisherige Kriterium der 'Qualitätsverbesserung' wird durch den Nachweis 'greifbarer Vorteile' (tangible benefits) für die Kundinnen und Kunden ersetzt."

Ende 2025 gab es in Brüssel eine Einigung zur EU-Kleinanlegerstrategie (RIS). Nun liegt der umfangreiche Entwurf dazu vor. Demnach drohen staatliche Preiskontrollen durch die Hintertür und neue Vorschriften zu Provisionen. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher zu den Knackpunkten der RIS und dem Stand der Dinge bei FiDA.

Mit welchem weiteren Ablauf/Zeitplan rechnen Sie bei der Retail Investment Strategy, kurz RIS?

Rottenbacher: Inzwischen liegt dem AfW ein 665 Seiten langes Dokument mit den Einigungen der Trilog-Partner vor. Die Überschrift lautet aber noch „Draft Agreement“. Es gibt also keine Garantie, dass dies dann auch der finale Text wird, der dann vom EU-Parlament verabschiedet werden wird.

Nach der förmlichen Verabschiedung durch das EU-Parlament und den Rat sowie der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Richtlinie 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Regeln müssen 6 Monate später, also nach 30 Monaten, von den Marktteilnehmenden angewendet werden.

Level 2: Die technischen Standards (RTS), etwa zu Kostendarstellungen oder Risiko-Warnhinweisen, müssen teils bereits 12 bis 18 Monate nach Inkrafttreten von ESMA und EIOPA vorgelegt werden.

Inwieweit gibt es noch eine Wahrscheinlichkeit, dass die RIS komplett zurückgezogen wird?

Rottenbacher: Da ein finalisierter Kompromiss vorliegt, ist ein kompletter Rückzug der RIS zum jetzigen Zeitpunkt äußerst unwahrscheinlich.

Sind im finalen Gesetzgebungsprozess in Brüssel noch Änderungen an der RIS selbst zu erwarten oder wäre dies aus Ihrer Sicht wünschenswert, gegebenenfalls in welche Richtung?

Rottenbacher: Aus Sicht des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung war der Verzicht auf ein vollständiges Provisionsverbot ein gemeinsamer Erfolg vieler Verbände. Wünschenswert bleibt eine praxisnahe Ausgestaltung der technischen Standards (Level 2) sowie der nationalen Umsetzung, um den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Vermittlerbetriebe zu begrenzen.

Bei welchen Regelungen gibt es in Bezug auf die Umsetzung in deutsches Recht und/oder die Level 2-Vorschriften etc. aus Ihrer Sicht noch Knackpunkte und wie ist Ihre Position dazu? 

Rottenbacher:

Value-for-Money-Benchmarks und Peer-Groups:
Der Knackpunkt: Die ESMA und EIOPA sind beauftragt, EU-weite Aufsichts-Benchmarks zu entwickeln, um Produkte mit hohem Risiko für ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis zu identifizieren. Hersteller und Vermittlerinnen und Vermittler müssen ihre Produkte mit diesen Benchmarks bzw. mit einer „Peer-Group“ vergleichen. Weicht ein Produkt signifikant von diesen Werten ab, darf es im Regelfall nicht mehr vermarktet werden, es sei denn, ein Mehrwert kann detailliert nachgewiesen werden.

Position des AfW: Es darf durch die Hintertür keine staatliche Preiskontrolle eingeführt werden. Die Definition der Peer-Groups muss flexibel genug sein, um individuelle Produktmerkmale, Nischenstrategien und insbesondere die Qualität der persönlichen Beratung durch Vermittlerinnen und Vermittler angemessen abzubilden. Nationale Besonderheiten des deutschen Marktes müssen zwingend berücksichtigt werden.

Der neue Inducement Test (Zuwendungstest): 
Der Knackpunkt: Das bisherige Kriterium der „Qualitätsverbesserung“ wird durch den Nachweis „greifbarer Vorteile“ (tangible benefits) für die Kundinnen und Kunden ersetzt. Zuwendungen sind nur zulässig, wenn sie spezifische Leistungen wie den Zugang zu einem breiten Produktspektrum oder jährliche Eignungsprüfungen finanzieren.

Position des AfW: Der AfW wird in den Level-2-Vorschriften darauf drängen, dass die qualifizierte Beratung durch Vermittlerinnen und Vermittler an sich bereits als ein solcher „greifbarer Vorteil“ anerkannt wird. Die Anforderungen dürfen nicht so hoch geschraubt werden, dass das bewährte System der Provisionsberatung faktisch unmöglich gemacht wird.

      Welche Punkte der RIS werden den Vermittleralltag in Deutschland wie verändern?

      Rottenbacher: Neben den beiden gerade genannten Punkten:

      Qualifikation: Es wird eine gesetzlich fixierte Weiterbildungsverpflichtung von mindestens 15 Stunden pro Jahr eingeführt. Laut Wirtschaftsministerium sind auch die 34f Vermittlerinnen und Vermittler davon betroffen. Hier muss die Bundesregierung die Details festlegen. 

      Grundsätzlich begrüßen wir dies, weil es zur Professionalisierung der Branche beiträgt. Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen dies seit 2018 bereits machen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das nicht auch Finanzanlagenvermittler machen müssen. Da es viele inhaltliche Überschneidungen geben wird, werden wir auf eine gegenseitige Anerkennung drängen, so dass nicht zwingend einfach 15 Stunden pro Jahr hinzu kommen.

      Finfluencer-Compliance: Bei Kooperationen mit Finfluencern ist zwingend eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. 

      Inwieweit gibt es im Altersvorsorgereformgesetz bereits Überschneidungen mit der RIS beziehungsweise Vorgriffe darauf?

      Rottenbacher: Effektivkostenbegrenzung: Während die RIS über das Value-for-Money-Konzept eine Angemessenheitsprüfung der Kosten verlangt, setzt das AVRG beim Standardprodukt mit einer harten Obergrenze von 1,0 Prozent einen nationalen Benchmark.

      Anbieterwechsel: Das AVRG erleichtert den Anbieterwechsel durch die Begrenzung von Wechselkosten. Dies unterstützt das RIS-Ziel, den Wettbewerb durch höhere Markttransparenz und geringere Austrittsbarrieren für Kundinnen und Kunden zu fördern.

      Wie ist der aktuelle Stand der Dinge bei FiDA, also der geplanten EU-Verordnung zum umfangreichen Austausch von Kundendaten zwischen den Finanzmarktakteuren (Financial Data Access) und wie ist Ihre Position dazu?

      Rottenbacher: Die EU-Hauptstädte haben bis zum 10. April Zeit, um zu entscheiden, ob der Gesetzentwurf weiterverfolgt oder verworfen werden soll. Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft hat einen Fragebogen in Umlauf gebracht, in dem die Regierungen gefragt werden, ob sie die Gesetzgebungsgespräche zu der seit bald einem Jahr auf Eis liegende  Initiative wieder aufnehmen sollen. Wenn sie mit „Ja“ antworten, sollen sie sich gleich noch festlegen in welche Richtung Verhandlungen gehen sollen. Mit anderen Worten: Nikosia schiebt den schwarzen Peter den Mitgliedsstaaten zu. 

      Unsere Position: Wir warten nun die Ergebnisse der Verhandlungen ab. 

      …….

      Die Fragen stellte Cash. im Rahmen des Artikels „Provisionsverbot – was kommt noch durch die Hintertür?“ und veröffentlicht die Antworten hier nochmals in voller Länge. Die Antworten geben den Stand vom 27. März 2026 wieder.

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