Alle Jahre wieder entfacht das Silvesterfeuerwerk eine hitzige Debatte. Während Tierschutz und Umweltaspekte für manche im Vordergrund stehen, halten andere an der Tradition fest. Unabhängig davon bleibt der wirtschaftliche Umfang beachtlich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gaben die Deutschen 2024 fast 200 Millionen Euro für Raketen und Böller aus.
Gleichzeitig warnen Polizei, Rettungskräfte und Ärztinnen und Ärzte jedes Jahr vor den Risiken der Silvesternacht. Alkohol, dichte Menschenansammlungen und mangelnde Vorsicht führen immer wieder zu schweren Verletzungen. Besonders betroffen sind Hände, Gesicht und Augen, hinzu kommen dauerhafte Hörschäden und erhebliche Sachschäden.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Ende 2024 berichtet, brennen in der Silvesternacht und an Neujahr rund 1.000 Autos aus – so viele wie sonst in einem ganzen Monat. Zwar ersetzen Versicherungen die finanziellen Schäden, doch die persönlichen Folgen sind oft gravierend. „Wird jemand schwer verletzt, muss er aber unter Umständen sein ganzes Leben lang mit den Folgen leben“, so Dirk Schubert, Leiter Schadenmanagement von AXA.
Illegale Pyrotechnik und Haftungsfragen
Nach Angaben des Versicherers nehmen vor allem schwere Schäden durch nicht geprüfte Pyrotechnik zu. „Leider sehen wir zunehmend schwere Personen- und Sachschäden durch den Einsatz nicht geprüfter Pyrotechnik. Ihre Sprengwirkung wird deutlich unterschätzt. Außerdem erleben wir inzwischen häufiger, dass Feuerwerkskörper gezielt in Richtung von Gebäuden oder in Menschenansammlungen gezündet werden. Das beobachten wir mit großer Sorge. Pyrotechnik sollte nur verantwortungsvoll genutzt werden“, fordert Dirk Schubert.
Grundsätzlich haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Das gilt unabhängig davon, ob Menschen verletzt oder Fahrzeuge, Häuser oder Gärten beschädigt werden. In der Praxis lassen sich die Verantwortlichen jedoch häufig nicht ermitteln, was den Versicherungsschutz umso wichtiger macht.
Für Schäden an Dritten kommt die Private Haftpflichtversicherung auf, sofern kein Vorsatz vorliegt. Brandschäden am Auto oder Schäden durch Explosionen deckt die Teilkaskoversicherung ab. Mutwillige Beschädigungen gelten als Vandalismus und sind nur über die Vollkaskoversicherung versichert, meist verbunden mit einem Selbstbehalt und einer Rückstufung. Beschädigungen am Gebäude reguliert die Wohngebäudeversicherung, für Einrichtungsgegenstände ist die Hausratversicherung zuständig.
Prävention und richtiges Verhalten im Ernstfall
Bei Unfällen mit bleibenden gesundheitlichen Folgen kann zudem eine Unfallversicherung leisten. Die medizinische Behandlung ist unabhängig davon immer über die Krankenversicherung abgedeckt. Versicherer raten jedoch, Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen, etwa indem Fahrzeuge möglichst in einer Garage abgestellt werden.
Ein sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern bleibt der wichtigste Schutz. Dazu gehört die Verwendung ausschließlich geprüfter Pyrotechnik, das strikte Beachten der Sicherheitshinweise und ausreichender Abstände zu Menschen, Tieren, Gebäuden und Fahrzeugen. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände, Raketen dürfen niemals aus der Hand gezündet werden, und Blindgänger sollten keinesfalls erneut angezündet oder manipuliert werden.
Kommt es dennoch zu einem Schaden, steht die Sicherheit an erster Stelle. Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten, bei Bedarf ist der Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren, bei Bränden die Feuerwehr. Schäden sollten so gut wie möglich begrenzt und anschließend dokumentiert werden, etwa durch Fotos oder Videos. Eine zeitnahe Meldung an die Versicherung erleichtert die weitere Regulierung.















