Zum Jahresbeginn 2026 werden deutsche Fondsanleger mit höheren Steuervorauszahlungen konfrontiert. Grund ist der gestiegene Basiszinssatz, der für die Berechnung der Vorabpauschale herangezogen wird. Zum Stichtag 2. Januar 2025 lag dieser bei 2,53 Prozent und damit leicht über dem Vorjahresniveau.
Die konkrete Auswirkung zeigt sich zwar erst in der Steuerbescheinigung für 2026, die Anleger zu Beginn des Jahres 2027 erhalten. Die tatsächliche Belastung tritt jedoch früher ein. Denn die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ziehen deutsche Depotbanken jeweils zu Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr direkt vom Verrechnungskonto ein.
„Die Auswirkung dessen wird zwar erst in der Steuerbescheinigung 2026 ersichtlich, die den Anlegern zu Beginn des Jahres 2027 zugeht, Anleger sollten jedoch jeweils zum Jahresanfang an entsprechende Liquiditätsrücklagen denken“, rät Steuerberaterin und Investmentexpertin Marin Burmester.
Die Vorabpauschale ist eine pauschale Besteuerung fiktiver Wertzuwächse bei Investmentfonds. Sie greift immer dann, wenn Fonds im Vorjahr keine oder keine ausreichend hohen Ausschüttungen vorgenommen haben, die der Abgeltungsteuer unterlegen hätten. Betroffen sind davon auch Exchange Traded Funds.
Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine Vorauszahlung auf später tatsächlich realisierte Veräußerungsgewinne. Beim Verkauf der Fondsanteile wird die bereits gezahlte Steuer berücksichtigt und mit der dann anfallenden Abgeltungsteuer verrechnet.
„Einfach ausgedrückt gehen Anleger hier in Vorleistung für eine Steuer, die erst bei Verkauf ihrer Wertpapiere anfällt“, so Burmester. Der Vorteil liege darin, dass sich dadurch die spätere Steuerlast mindere.
Berechnung und steuerliche Folgen
Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich an einer risikolosen Marktverzinsung. Grundlage ist der sogenannte Basisertrag, der sich aus dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Beginn des Kalenderjahres multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses ergibt.
Bei einem Rücknahmepreis von 100 Euro und 100 Fondsanteilen ergibt sich für die Vorabpauschale 2025 ein Basisertrag von 177,10 Euro. Darauf fallen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 46,71 Euro an.
Liegt die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds unter diesem Basisertrag, wird nur die geringere Wertsteigerung besteuert. Kommt es bei einem späteren Verkauf zu Verlusten, werden bereits gezahlte Steuern nicht erstattet. Stattdessen erhöht die zuvor besteuerte Vorabpauschale den steuerlich relevanten Veräußerungsverlust, der mit späteren Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden kann.
Wie sich der Basiszinssatz bis zum 2. Januar 2026 entwickelt, ist derzeit offen. Dieser Wert ist entscheidend für die Höhe der Steuervorauszahlung, die zum Jahresbeginn 2027 fällig wird. Sollte der Basiszins weiter steigen, könnte auch die Vorabpauschale erneut höher ausfallen. Anleger sollten diese Unsicherheit bei ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.













