G.U.B. Analyse: „A+“ für Habona Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 08

Foto: Bildagentur PantherMedia / mimiandnanaa
Geplant sind Investitionen in Immobilien mit einem Lebensmitteleinzelhändler als Allein- oder Ankermieter (Symbolbild).

Das zu Cash. gehörende Analysehaus G.U.B. hat den Alternativen Investmentfonds (AIF) „Habona Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 08“ des Asset Managers Habona Invest mit insgesamt 82 Punkten beurteilt. Das entspricht dem G.U.B. Urteil „sehr gut“ (A+).

Zielsetzung des Fonds ist die mittelbare Investition in Nahversorgungsimmobilien mit vermietbaren Gesamtflächen ab 800 Quadratmetern und jeweils mindestens 70 Prozent Einzelhandelsnutzung. Geplant sind ausschließlich Immobilien mit einem Lebensmitteleinzelhändler (Discounter oder Vollversorger) als Allein- oder Ankermieter. Die Investitionen sollen über zwei Zielfonds (für Nord- und Süddeutschland) erfolgen, bei denen der Fonds jeweils der einzige Investor ist. Die Anlagebedingungen der Zielfonds müssen vorsehen, dass die Objekte in Deutschland liegen.

Die Laufzeit des Fonds ist bis sechs Jahre nach Fondsschließung angesetzt. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio. Die Anleger erzielen laut Prospekt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Besteuerung findet demnach auf Fondsebene statt, so dass die prognostizierten Auszahlungen von zunächst drei Prozent pro Jahr steuerfrei vereinnahmt werden können. Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist die Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH.

Stärken/Chancen

Als „Stärken/Chancen“ sieht die G.U.B., dass Habona über ausgeprägte branchenspezifische Erfahrung sowie eine entsprechende Spezialisierung verfügt und den Marktzugang durch Vorläuferfonds belegt hat. Fünf Einzelhandelsimmobilien-Fonds hat das Unternehmen bereits erfolgreich beendet. Mit Hansainvest ist daneben eine namhafte Service-KVG eingebunden.

Zudem ist Nahversorgung – insbesondere Lebensmittel-Einzelhandel – vergleichsweise stabil, und durch die Investition etwa 20 Immobilien ist eine Risikomischung geplant. Positiv beurteilt die G.U.B. auch, dass die Rahmenbedingungen für Investitionen sich durch die spürbare Marktpreiskorrektur wieder verbessert haben, zu den Investitionsvoraussetzungen ein abgeschlossener Anker-Mietvertrag zählt und Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiken vertraglich weitgehend ausgeschlossen sind.

Schwächen/Risiken

Zu den „Schwächen/Risiken“ zählt die G.U.B., dass es sich um einen Blind-Pool handelt, das Platzierungsrisiko nicht vertraglich abgesichert ist und die Objekt-Nebenkosten recht hoch sind. Zudem ist keine laufende Tilgung geplant, die prognostizierte Rendite ist nur mäßig hoch und die Verkaufsprognose ambitioniert.

Die vollständige G.U.B. Analyse steht auf www.gub-analyse.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Risikohinweis/Haftungsausschluss: Die G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH ist wie die Cash. Media Group eine Tochtergesellschaft der Cash. Medien AG. G.U.B. Analysen sind kein Angebot und keine Aufforderung zur Investition und bieten keine Garantie vor Verlusten. Geschlossene AIFs enthalten stets auch Risiken bis zum Totalverlust der Einlage, unter Umständen insbesondere durch steuerliche Implikationen auch darüber hinaus. Das G.U.B. Urteil ist kein Bonitätsrating, sondern es resultiert aus einer Bewertung, Gewichtung und Gegenüberstellung von Chancen und Risiken, die nach Einschätzung der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH bei dem beurteilten Fonds bestehen. Grundlage einer etwaigen Beteiligung ist ausschließlich der vollständige Verkaufsprospekt inklusive der darin enthaltenen Risikohinweise sowie ggf. weitere Informationen, die vom Anbieter oder Vermittler zur Verfügung gestellt werden. Die G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung. Weitere wichtige Hinweise zur G.U.B. Analyse inklusive Informationen zur Analysesystematik und zu Interessenkonflikten finden Sie auf gub-analyse.de bzw. in der vollständigen Analyse.

Frühere Entwicklungen, Prognosen und Simulationen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Die steuerliche Behandlung hängt auch von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

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