Nach einem Unfall müssen Fahrzeuge zügig, sicher und wirtschaftlich instand gesetzt werden. Rechtlich ist dabei klar geregelt, dass sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung Reparaturen grundsätzlich auch mit gebrauchten Ersatzteilen möglich sind. Voraussetzung ist, dass diese technisch gleichwertig sind und zumutbar zur Verfügung stehen.
Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. „Die geltenden rechtlichen Maßstäbe erlauben Reparaturen mit gebrauchten Ersatzteilen bereits heute. Maßgeblich ist nicht das Alter eines Teils, sondern seine Qualität, Sicherheit und Eignung im konkreten Fall“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Aus Sicht des Verbands ist damit der rechtliche Rahmen gesetzt. Nun gehe es darum, praktikable Standards zu schaffen und die Akzeptanz in der Schadenpraxis weiterzuentwickeln, damit gebrauchte Teile häufiger eingesetzt werden können.
Klimaschutz durch Wiederverwendung von Ersatzteilen
Der Einsatz wiederverwendbarer Ersatzteile aus Totalschäden bietet aus Sicht der Versicherungswirtschaft ein erhebliches Potenzial für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Durch die Wiederverwendung lassen sich Ressourcen schonen, Lieferketten entlasten und Engpässe bei der Teileverfügbarkeit reduzieren.
Nach Berechnungen des GDV könnten allein in Deutschland jährlich mehr als 420.000 Tonnen CO₂ eingespart werden, wenn geeignete Ersatzteile systematisch wiederverwendet würden. „Gebrauchtteile haben großes Potenzial für nachhaltige Reparaturen. Dafür braucht es Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit“, sagt Käfer-Rohrbach.
Voraussetzung für eine breitere Nutzung sind aus Sicht des Verbands klare Qualitätskriterien, transparente Haftungsregelungen sowie Akzeptanz bei Kundinnen und Kunden. Nur wenn diese Faktoren zusammenkommen, lassen sich nachhaltige Reparaturansätze dauerhaft etablieren.
Klare Regeln für Qualität und Haftung
Damit gebrauchte Ersatzteile in Deutschland stärker zum Einsatz kommen, fordert der GDV verlässliche technische und rechtliche Spielregeln. Dazu gehört eine nachvollziehbare Auswahl geeigneter Bauteile ebenso wie eindeutig geregelte Garantie- und Gewährleistungsfragen entlang der Reparaturkette.
„Nachhaltigkeit im Schadenmanagement braucht Verlässlichkeit – für Werkstätten ebenso wie für Versicherer. Nur mit klaren Regeln zu Qualität und Haftung können Gebrauchtteile dauerhaft Teil der Routine werden“, sagt Käfer-Rohrbach. Werkstätten müssten sich auf die Qualität der Teile ebenso verlassen können wie auf klare Zuständigkeiten bei Mängeln.
Eine zusätzliche Garantieübernahme durch Versicherer hält der GDV nicht für erforderlich. Kundinnen und Kunden seien bereits über werkvertragliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Reparaturbetrieb abgesichert. Sinnvoll sei vielmehr, wenn Plattformen und Vertreiber gebrauchter Ersatzteile marktübliche Absicherungen anbieten und so die Position der Werkstätten stärken.
Europäische Impulse und Vertragsklarheit
Auch auf europäischer Ebene gewinnt das Thema an Bedeutung. Nach aktuellem Stand zeichnet sich eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Verordnung über Altfahrzeuge ab. Vorgesehen ist, Maßnahmen zur Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung gebrauchter Ersatzteile gezielt zu fördern, was dem Markt zusätzlichen Rückenwind geben dürfte.
Für mehr Rechtssicherheit plädiert der GDV zudem für klare Regelungen in Leasingverträgen sowie in den Garantiebedingungen der Fahrzeughersteller. Dort sollte ausdrücklich festgehalten sein, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz gebrauchter Ersatzteile bei fachgerechter Reparatur zulässig ist.
Rechtssicherheit und Transparenz seien zentrale Voraussetzungen, damit alle Beteiligten Vertrauen in nachhaltige Reparaturprozesse entwickeln können. Der Arbeitskreis V des Verkehrsgerichtstags dient aus Sicht des GDV als wichtige Plattform, um entsprechende Leitlinien für die Praxis weiterzuentwickeln.















