Geldwäschegesetz: Registrierungspflicht greift zum Jahreswechsel

Norman Wirth
Foto: AfW
Norman Wirth

Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 1. Januar 2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein. Darauf weist der Vermittlerverband AfW hin. Was das für Makler bedeutet.

Meldepflichtige sind unter anderem Immobilienmakler, Versicherungsvermittler (wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln) und Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f bzw. 34h GewO).

Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31. Dezember 2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz.

„Den AfW erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen von Vermittlerinnen und Vermittlern dazu. Dies hat uns bewogen, die wichtigsten Fragen in einem Fragen-Antwort-Katalog aufzugreifen und für die Betroffenen somit eine erste Handreichung für die Erfüllung ihrer Registrierungspflicht zu geben“, erläutert AfW-Vorstand Norman Wirth ein neues Serviceangebot des Verbandes. Erstmals biete der AfW Vermittlern auch Unterstützung durch einen KI-Chatbot an.

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