Herbstlaub auf Gehwegen: Wann Eigentümer und Mieter haften

Bianca Boss
Foto: BdV / Achenbach
Bianca Boss: „Rutscht eine Person auf nassem Laub aus und verletzt sich, weil nicht ausreichend geräumt wurde, kann es zu Schadensersatzforderungen kommen."

Herbstlaub ist schön anzusehen, kann auf Gehwegen aber schnell gefährlich werden. Wer bei Unfällen haftet, welche Pflichten Eigentümer und Mieter haben – und wann die Privathaftpflichtversicherung einspringt.

Wenn das Laub fällt, steigt die Rutschgefahr. Besonders auf nassen Gehwegen und Einfahrten kann das farbenfrohe Herbstlaub schnell zu einer Gefahr werden. Grundstückseigentümer und oft auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, nicht nur im Winter Schnee zu räumen, sondern im Herbst auch Laub zu beseitigen. „Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert im Falle eines Unfalls teure Schadensersatzforderungen“, erklärt Bund der Versicherten-Vorständin Bianca Boss. Eine Privathaftpflichtversicherung schütze in solchen Fällen vor den finanziellen Folgen – und sei ohnehin unverzichtbar.

Auf öffentlichen Straßen und Wegen liegt die Verantwortung bei den Kommunen. Anders ist es bei privaten Grundstücken: Grenzt das Grundstück an einen Gehweg, müssen Eigentümer dafür sorgen, dass dieser frei von Laub bleibt. Das gilt ebenso für Zugänge, Einfahrten und Hauseingänge. „Rutscht eine Person auf nassem Laub aus und verletzt sich, weil nicht ausreichend geräumt wurde, kann es zu Schadensersatzforderungen kommen“, sagt Boss.

Eigentümer und Mieter in der Pflicht

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft nicht nur Eigentümer, sondern in vielen Fällen auch Mieter. Häufig übertragen Vermieter diese Aufgabe vertraglich auf ihre Mieterinnen und Mieter. Wer der Räum- und Reinigungspflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall mit seinem Privatvermögen – bis hin zur Pfändungsgrenze.

[mehr-daz-lesen]

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in einem solchen Fall die Kosten des Schadensersatzes oder wehrt unberechtigte Forderungen ab, auch vor Gericht. Sie gehört damit zu den wichtigsten Absicherungen für Privatpersonen.

Wann eine zusätzliche Versicherung nötig ist

Für unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude reicht die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht aus. In diesen Fällen kann eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich sein. „Vermieterinnen und Vermieter sollten klären, ob eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig ist“, rät BdV-Boss. „Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen oder eine Rückfrage beim Versicherer.“ Damit gilt im Herbst: Wer rechtzeitig fegt, spart sich im Ernstfall Ärger.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments