Ifa-Studie: „Ein Provisionsverbot würde dem Kleinanleger schaden und nicht nutzen“

Foto: DVAG
Helge Lach, Vorsitzender des BDV

Wesentliche Grundlage für ein mögliches Provisionsverbot ist die so genannte „Kantar-Studie“, die sich auf eine Untersuchung der Rahmenbedingungen von Finanzmärkten in 15 EU-Mitgliedsstaaten stützt. Eine neue Ifa-Studie soll nun die Defizite der Kantar-Studie aufzeigen.

„Die Aussage in der Kantar-Studie, nach der ein Anlageprodukt ohne Provision mehr Rendite erwirtschaften kann als eines mit Provision, ist banal. Auch wird damit der Eindruck erweckt, Beratung sei kosten- und damit wertlos. Die Studie unterlässt es insbesondere, Renditeverluste durch alternative Vergütungsformen, beispielsweise Honorarzahlungen vergleichend den Provisionen gegenüberzustellen. So wird ein sehr einseitig negatives Bild von Provisionen gezeichnet, das förmlich zu Fehlinterpretationen einlädt. Wir haben deshalb das renommierte Ifa (Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften) gebeten, auf der Grundlage von Provisions- und Honorarmodellen in Deutschland Vergleichsrechnungen anzustellen“, erläutert Dr. Helge Lach, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater (BDV).

Das Ifa vergleicht dabei die Kosten des Verbrauchers bei Provisionsberatung mit denen bei unterschiedlichen Honorarmodellen und Nettotarifen. Dabei zeige sich beispielsweise in einem Praxisbeispiel, dass der Verbraucher bei monatlichen Sparraten von unter 100 Euro mit der Provision stets günstiger abschneide. Bei einer in der Altersvorsorge typischen Vertragslaufzeit von 20 Jahren sei das Provisionsmodell sogar bis zu einem monatlichen Beitrag von 186 Euro günstiger. „Gerade für Kleinanleger, die im Rahmen der Kleinanlegerstrategie besser geschützt werden sollen, ist die Provision meistens das günstigere Modell, wenn es um langfristige Sparvorgänge, Kosten und Rendite geht. Ein Provisionsverbot würde demnach dem Kleinanleger schaden und nicht nutzen“, so Professor Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer des Ifa und Mitautor der Studie.

Die Berechnungen zeigen laut Ruß spiegelbildlich aber auch, dass die Honorarberatung für Kunden mit höheren Anlagebeträgen und bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten wirtschaftlich vorteilhafter sein kann: „Für den Verbraucher sind weder Provision noch Honorar immer die kostengünstigere Variante. Dies spricht klar für ein Nebeneinander der Vergütungsformen mit Wahlfreiheit.“ Dies gelte auch aus zahlreichen weiteren Gründen. Beispielsweise könnten mögliche Fehlanreize von jedem Vergütungssystem, also auch von Honoraren, ausgehen. „Daher ist es nicht zwingend gewährleistet, dass alternative Vergütungsmodelle immer zu besseren Empfehlungen für den Verbraucher führen“, so Ruß.

„Aus unserer Sicht weist die Kantar-Studie viele Defizite auf. Die Verfasser benennen einige davon zwar offen. Das ändert aber nichts daran, dass diese Defizite förmlich dazu einladen, die Studie falsch zu interpretieren, das Provisionsmodell unangemessen negativ darzustellen und ein Verbot zu fordern. Zumindest für den deutschen Finanzmarkt führt dies zu einem falschen Bild. Wir können vor diesem Hintergrund nur dringend dazu raten, die Kantar-Studie nicht als Grundlage für eine Provisionsdiskussion heranzuziehen“, sagt Lach.

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