Tierversicherungen: Ist die Katze gesund…

Foto: PantherMedia
Katzenkind versteckt sich auf dem Sofa unter einer Decke

freut sich der Mensch. Der legendäre Kitekat-Werbeslogan aus dem Jahr 1982 gilt heute mehr denn je und trifft natürlich genauso auch auf Hunde zu. Denn Haustiere sind vollwertige Familienmitglieder. Was sollten Haustierhalter für das Zusammenleben tun – in guten, aber auch in schlechten Tagen?

Die Plattform Statista hält beeindruckende Zahlen für den Markt für Tierversicherungen bereit: im Jahr 2022 hielten rund 46 Prozent aller deutschen Haushalte mindestens ein Haustier, fast dreiviertel aller Tierhalter gehen dreimal jährlich zum Tierarzt, und 40 Prozent zahlen dort mehr als 100 Euro. Laut dem Marktforscher Nordlight Research sind 50 Prozent der Hunde und 71 Prozent der Katzen nicht krankenversichert, aber über die Hälfte der Tierbesitzer plant eine solche Versicherung.

Der Marktumfang von Tierversicherungen tendiert also eher zur Deutschen Dogge als zum Chihuahua, coronabedingt nahm bundesweit die Anzahl der Haustiere zu. Im November 2022 wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) novelliert – im Klartext die Kosten erhöht. Werden Tierversicherungen daher jetzt stärker nachgefragt?

Nachfrage steigt deutlich

Gothaer, Hanse Merkur und Uelzener sagen Ja. Laut Gothaer hat die ohnehin hohe Nachfrage der vergangenen Jahre seit Ende 2022 nochmals deutlich zugelegt. Allerdings wisse man nicht, ob dies allein auf die neue Gebührenordnung zurückzuführen sei, da die Gothaer im Juli 2022 in allen Tarifen deutliche Leistungsverbesserungen vorgenommen habe. Beide Faktoren spielten hier gleichermaßen eine Rolle. Auch Hanse Merkur verweist auf ihre „starke” Produktwelt als weiteren Grund neben der GOT für die erhöhte Nachfrage nach Tierkrankenversicherungen.

Die Allianz sah unmittelbar nach Einführung kurzfristig eine leicht vermehrte Anfrage, aktuell aber nicht mehr. Die Barmenia stellt seit Einführung der neuen GOT keine grundlegende Änderung des Nachfrageverhaltens fest. Man warte ab, ob sich dies noch verändern werde. Bei der Barmenia entscheiden sich die Tierhalter meist für leistungsstärkere Tarife, wie den Premium- oder den Premium-Plus-Schutz, überwiegend ohne Selbstbeteiligung. Gleiches gilt bei Hanse Merkur, die meistens die Tierkrankenversicherung Premium plus verkauft mit OP-Schutz mit unbegrenzter Jahreshöchstentschädigung. Laut Uelzener wechseln viele Bestandskunden von der OP- zur Tierkrankenversicherung.

Der Maklerpool Fonds Finanz sieht seit zwei bis drei Jahren eine erhöhte Nachfrage, die GOT-Anpassung habe diesen Trend nochmal leicht verstärkt. Das Verhältnis von Tierkrankenvoll- zu Tier-OP-Versicherungen sei zwei Drittel zu einem Drittel. Der Maklerpool Vema rät zum Allrounder-Produkt, damit man wegen der finanziellen Möglichkeiten keine Entscheidung für oder gegen eine Behandlung treffen müsse.

Adleraugen bei Versicherungsbedingungen

Es lohnt sich also, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der verschiedenen Produktvarianten weniger mit Dackelblick als mit Adleraugen zu studieren. Fonds Finanz und Vema beschreiben die wichtigen Punkte. Zunächst seien Zeichnungsvoraussetzungen und Gesundheitsfragen relevant. Beispielsweise würden Versicherer rassentypische Krankheiten unterschiedlich bewerten und somit versichern oder ausschließen.

Für einen Golden Retriever sei so eventuell ein anderer Versicherer zu wählen als für einen Boxer, so Fonds Finanz. Weiterhin sind die Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit zu beachten, wie die Altersstaffelungen, die mit steigendem Alter des Tieres zu gewissen Zeitpunkten einen Beitragssprung auslösten. Ferner die Wartezeiten nach Abschluss, die sich zwischen 30 Tagen und drei Monaten bewegen könnten, auch gebe es besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen.

Zu klären sei auch, ob es eine Höchstgrenze gebe und ob Selbstbeteiligung gewünscht sei. Die Jahreshöchstgrenze beginne je nach Tarif bei 400 Euro und reiche bis zu einer unbegrenzten Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen, mit einer in der Regel wesentlich höheren Summe bei der Tier-OP-Versicherung. Ein weiterer Punkt betreffe Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Zeckenmittel oder Zahnprophylaxe. Diese seien in Premiumtarifen mit einer begrenzten Vorsorgepauschale mitversichert, einzelne Tarife böten aber auch höhere Versicherungssummen.

Der Versicherungsschutz im Ausland sei meist zeitlich begrenzt, Unterschiede gebe es auch beim Rücktransport. Vema ergänzt noch Erstattung über die Höchstgrenze der GOT, Operation oder Behandlung durch Spezialisten nach Überweisung des Tierarztes, Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste, Leistungen für Kastration oder Sterilisation, Leistung bei Tod oder Abhandenkommen, Versorgung des Haustieres bei Krankenhausaufenthalt des Halters, Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht und besondere Ausschlüsse bei Beeinträchtigungen oder Fehlentwicklungen, Operationen, veterinärärztlichen Leistungen. Fonds Finanz und Vema stellen ihren Maklern Leistungsvergleiche zur Verfügung.

Altersobergrenzen vergleichen

So mancher Haustierhalter wird sich vielleicht mit zunehmendem Alter seines Tiers Sorgen wegen dessen Gesundheit machen. Allianz und Uelzener versichern Tiere jeden Alters. Bei der Barmenia ist der Neuabschluss für Hunde und Katzen bis zum Alter von neun Jahren möglich, Gothaer und Hanse Merkur versichern bis zum achten Geburtstag, Katzen dürfen bei Hanse Merkur noch mit zehn Jahren eine OP-Versicherung für sich abschließen lassen. Die Tiere sind dann überall bis zum Lebensende versichert, mit jeweiligen altersgemäßen Beitragserhöhungen. Wer mit seinem Haustier gerne verreist, dessen Tier ist bei der Gothaer 12 Monate europaweit, bei den anderen Häusern 12 Monate weltweit geschützt, bei Barmenia Premium Plus noch darüber hinaus.

Was ist nun, wenn jemand sein Herz für ein Luxustier wie eine Savannah-Katze oder einen Tibetanischen Mastiff entdeckt? Kein Thema – alle Rassen werden versichert. Bei der Tierkrankenversicherung sind neben dem Tarif Alter und Krankheitsrisiko für die Prämie maßgebend. Entsprechend gibt es verschiedene Risikoklassen. Beispielsweise haben Deutsche Schäferhunde, Berner Sennenhunde, Doggen und Bernhardiner häufig bereits angeborene Hüftdysplasien, generell haben größere Hunde ein höheres Krankheitsrisiko.

Die Barmenia verweist noch darauf, dass sie Kosten für Eingriffe für den Erhalt des „Rassestandards“ sowie Eingriffe wegen spezieller, zuchtbedingter Fehlentwicklungen (wie zu langes Gaumensegel, zu kleiner Kehlkopf, zu geringer Durchmesser der Luftröhre) nicht übernimmt. „Diese sogenannten „Rassestandards“ und „Qualzuchten“ überschreiten oft ethisch vertretbare Grenzen. Das möchte die Barmenia nicht unterstützen”, unterstreicht Manuel Jäschke, Leiter des Competence Centers Tier bei der Barmenia. Die Barmenia teilt Hunde in vier Rasseklassen ein, die Gothaer in drei, bei der Katze spielt die Rasse keine Rolle. Allianz, Hanse Merkur und Uelzener teilen Hunde und Katzen in verschiedene Rassen ein.

Ethische Grenzen bei der Versicherbarkeit

Glücklicherweise sind die Meldungen über Attacken von Kampfhunden gegen Menschen in letzter Zeit zurückgegangen. Nichtsdestotrotz spielt gerade bei Hunden eine Haftpflichtversicherung eine wichtige Rolle. Das Thema ist komplex, denn, wie die Allianz darstellt, hat jedes Bundesland unterschiedliche Vorgaben bei der Versicherung von Hundehaltern. In Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin müssen alle Hundehalter für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen und bei der Behörde vorlegen. In Bremen, Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern gilt die Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunde, zum Beispiel nach Gefährlichkeit (sogenannte Listenhunde).

Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Versicherungspflicht für Hundehalter. Jedes Bundesland legt dabei selbst fest, für welche Rassen die Versicherungspflicht gilt, es gibt keine bundesweite Regelung. Auch bei den Listenhunden gibt es Unterschiede, denn einige Bundesländer haben zwei Kategorien Listenhunde: Kategorie 1 gilt als definitiv gefährlich, Kategorie 2 als gefährlich vermutet. Ein Beispiel aus der Praxis: Baden-Württemberg führt nur eine Liste der Kategorie 2. Darauf stehen Rassen wie (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier, Bullterrier, deren Haltung in Deutschland allgemein besonderen Regeln unterliegt. Als gefährliche Hunde gelten in Baden-Württemberg außerdem Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu.

Wünschen sich Versicherer bei diesem Chaos eine Vereinheitlichung im Sinne einer Versicherungspflicht? „Grundsätzlich handelt es sich um ein sehr komplexes Thema, das in der Verantwortung der entsprechenden Gremien und Institutionen auf Länderebene liegt”, sagt Dr. Christian Prachar, Tierarzt und Produktmanager Tierkrankenversicherungen bei der Gothaer. Man setze auf die Beratungsleistung des Vertriebs mit der eindeutigen Empfehlung an Hundehalter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch Allianz und Hanse Merkur appellieren an die Hundehalter.

Laut Hanse Merkur ist eine Haftpflichtversicherung – unabhängig von der Gesetzeslage im jeweiligen Bundesland – die wichtigste Absicherung für jeden Hundehalter. Sie schütze bei kleinen und großen Schäden und sei damit im Fall der Fälle eine Absicherung der eigenen finanziellen Existenz. Denn der Halter müsse für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sein Tier verursache, haften – unbegrenzt und im Zweifel ein Leben lang. Barmenia und Uelzener wünschen eine bundeseinheitliche Regelung, die Barmenia rechnet aber nicht damit.

Unterschiedlicher Meinung sind Fonds Finanz und Vema. Laut Fonds Finanz ist eine Versicherungspflicht ein großer Schritt und man halte das aktuell nicht für die beste Lösung. Es bestehe keine Gefährdungshaftung für ein Tier und außerdem sei durch viele Obliegenheiten der Versicherungsschutz nicht immer klar gegeben.

„Daher erscheint es uns etwas hoch gegriffen, eine Pflichtversicherung aufzuerlegen. Grundsätzlich befürworten wir natürlich eine bundesweit einheitliche Regelung. Denn dadurch würde sich insbesondere die Beratung einfacher gestalten”, legt Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, dar.

Dr. Johannes Neder, Leiter Produktmanagement und Marketing bei VEMA / Foto: VEMA

Laut Vema wäre aufgrund der besonderen Haftungssituation bei Luxustieren eine bundeseinheitliche Lösung kein Fehler: „Das würde auch für eine gewisse Sicherheit bei Dritten sorgen – denn manchmal will der eben nicht nur spielen”, gibt Vorstandsmitglied Dr. Johannes Neder, Leiter Produktmanagement und Marketing bei VEMA, zu bedenken. Randalierende Katzen sind weniger gefürchtet: für sie ist keine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig, sie sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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