Denn der richtige Umgang mit Gehölzen auf dem eigenen Grundstück ist nicht nur eine Frage der Pflege, sondern auch des Rechts, teilt der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband mit. „Gerade in der Nachbarschaft kann es schnell zu Konflikten kommen, wenn Äste überhängen oder Wurzeln Schaden anrichten“, sagt IVD-Sprecher Stephen Paul. „Streit lässt sich vermeiden, wenn Immobilieneigentümer ihre Pflichten kennen und rechtzeitig handeln.“ Diese Tipps für Eigentümer hat der IVD:
Schnittverbote während der Schutzzeit
Laut Bundesnaturschutzgesetz (Paragraf 39 Abs. 5 BNatSchG) ist der radikale Rückschnitt oder das Entfernen von Hecken, Gehölzen und Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Ziel ist der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.
In dieser Zeit sind lediglich vorsichtige Pflege- und Formschnitte erlaubt. Größere Eingriffe sollten außerhalb der Schutzzeit – idealerweise von November bis Februar – erfolgen. Auch wenn vom Nachbargrundstück Pflanzen über die Grenze hinauswachsen, sind radikale Maßnahmen in der Schutzzeit zu unterlassen. Stattdessen ist zunächst der Eigentümer aufzufordern, tätig zu werden.
Überwuchs, Rückschnitt und Grundstücksgrenzen
Grundsätzlich dürfen auf das Nachbargrundstück überhängende Zweige oder Äste entfernt werden – jedoch erst, nachdem der betroffene Nachbar dem Eigentümer eine angemessene Frist gesetzt hat, den Rückschnitt selbst vorzunehmen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, darf der beeinträchtigte Nachbar die störenden Pflanzenteile abschneiden.
Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Unsachgemäßer Rückschnitt kann zu Schadensersatzforderungen führen. So sprach das Landgericht Coburg (Urteil vom 9. Juni 2006, Az. 33 S 26/06) einem Grundstückseigentümer 750 Euro Schadensersatz zu, weil seine Zierkirsche durch einen unfachmännischen Rückschnitt beschädigt wurde.
Wichtig: Das Betreten des Nachbargrundstücks zur Durchführung von Rückschnittarbeiten ist grundsätzlich unzulässig – auch bei berechtigtem Rückschnittanspruch. Die Pflege muss vom eigenen Grundstück aus erfolgen, es sei denn, der Nachbar erteilt seine Zustimmung zum Betreten. Ohne einvernehmliche Regelung drohen rechtliche Konsequenzen wegen Hausfriedensbruchs. Die Regelungen zu Grenzbepflanzungen, Abständen und Rückschnittbefugnissen variieren je nach Bundesland. Ein Blick in das jeweilige Nachbarrechtsgesetz oder eine Nachfrage bei der zuständigen Kommune schafft Klarheit.
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig auf Standfestigkeit und Gesundheitszustand zu überprüfen. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht umfasst insbesondere Maßnahmen bei erkennbaren Schäden, Krankheiten oder Schädlingsbefall.
Typische Gefahrenquellen sind etwa Pilzerkrankungen wie die Rotfäule, Risse im Stamm, die durch Frost oder Blitzschlag entstehen, sowie der Befall durch den Eichenprozessionsspinner oder den Borkenkäfer. Auch Totholz oder bruchgefährdete Äste müssen regelmäßig entfernt werden. Instabile oder nicht mehr standsichere Bäume sind zurückzuschneiden oder – wenn notwendig – zu fällen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass viele Bäume unter Natur- oder Baumschutz stehen. Eine Fällung ist in solchen Fällen häufig nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung erlaubt. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Haftung bei Schäden durch Wurzeln und Sturm
Verursachen Baumwurzeln Gebäudeschäden oder wachsen in Rohrleitungen ein, ist in der Regel der Eigentümer des betroffenen Baums verantwortlich. Eine private Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen vor finanziellen Risiken schützen – sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei Sturmschäden besteht eine Haftung des Baumeigentümers nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Andernfalls greifen meist Wohngebäudeversicherungen. Als Richtwert gilt: Schäden durch Sturm gelten ab Windstärke 8 als versicherungsrelevant.
Konflikte frühzeitig vermeiden
Oft lässt sich Streit durch ein offenes Gespräch mit dem Nachbarn vermeiden. Ein fairer Austausch und gegenseitiges Entgegenkommen entschärfen viele Konflikte im Vorfeld. Auch Schlichtungsverfahren über kommunale Schiedsstellen oder Mediation können helfen, Auseinandersetzungen schnell und kostengünstig zu lösen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt und seinen Garten fachgerecht pflegt, beugt Streit wirksam vor.