Wenn sich an Karneval die Straßen mit Kostümen, Musik und Menschen füllen, steigt auch das Risiko für Unfälle und Schäden. Ob im Gedränge, im Straßenverkehr oder bei Auseinandersetzungen – gerade an den närrischen Tagen ist die Unsicherheit groß, welche Versicherung im Schadenfall tatsächlich zahlt. „Gerade an Karneval bündeln sich typische Risiken, zugleich herrscht oft Unklarheit über den Versicherungsschutz“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass im Schadenfall schon irgendeine Versicherung einspringen werde. Tatsächlich wissen viele Menschen nicht einmal, ob sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen.
Dabei zählt sie zu den wichtigsten Policen überhaupt. Sie übernimmt in der Regel Schadenersatzansprüche, wenn andere Personen verletzt werden oder fremdes Eigentum fahrlässig beschädigt wird, etwa bei einem Sturz im Gedränge oder einem umgestoßenen Getränk. Eigene Schäden, beispielsweise am Smartphone oder am Kostüm, sind darüber jedoch nicht abgesichert. Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Eigene Schäden und Alkohol als Risikofaktoren
Auch bei beschädigten Kostümen oder kaputten Handys gehen viele fälschlich von einem automatischen Versicherungsschutz aus. Die private Haftpflicht greift jedoch ausschließlich bei Schäden an fremdem Eigentum. Wer Ärger vermeiden will, sollte Wertgegenstände möglichst zu Hause lassen und bei der Kostümwahl auf robuste Materialien achten.
Ein weiterer Irrtum betrifft den Alkoholkonsum. Häufig wird angenommen, dass Alkohol entweder automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes führt oder umgekehrt völlig unproblematisch sei. In der privaten Unfallversicherung entfällt der Schutz nicht automatisch, wenn Alkohol im Spiel war. Wird jedoch festgestellt, dass der Unfall durch Alkohol verursacht oder beeinflusst wurde, kann die Leistung verweigert werden.
Deutlich strenger sind die Regeln im Straßenverkehr. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Bußgeld, Fahrverbot oder Führerscheinentzug rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann bis zu 5.000 Euro der gezahlten Schadenssumme vom Verursacher zurückfordern. In der Kaskoversicherung drohen je nach Fall Leistungskürzungen oder der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes.
Vorsatz schließt Versicherungsschutz aus
Kommt es im Zuge einer Auseinandersetzung zu Handgreiflichkeiten oder mutwilligen Beschädigungen, greift der Versicherungsschutz in der Regel ebenfalls nicht. Vorsätzliche Handlungen markieren eine klare Grenze: Weder Haftpflicht- noch Unfallversicherung leisten bei absichtlich herbeigeführten Schäden.
Wer die wichtigsten Irrtümer rund um Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-Versicherung kennt, ist an Karneval deutlich entspannter unterwegs. Entscheidend sei weniger ein spezieller Zusatzschutz als eine solide private Haftpflichtversicherung und ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol – insbesondere dann, wenn man noch Auto fährt, betont der GDV.














