Keine Sorge um Rente: Deutsche Rentenversicherung widerspricht Gerüchten

Rentenversicherung
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Geldinstitute müssen überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.

In sozialen Medien kursieren derzeit Falschmeldungen, wonach Rentenzahlungen ab Oktober ausbleiben sollen. Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht entschieden – und erklärt, warum Zahlungen weiterhin reibungslos laufen.

Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschmeldungen auf Internetportalen und in sozialen Medien zu angeblich ausbleibenden Rentenzahlungen. Aktuell kursiere die Nachricht, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt werde. „Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!“, stellt die Rentenversicherung klar.


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Hintergrund sei eine ab Oktober eingeführte EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3), um Betrügereien zu erschweren. Geldinstitute müssen überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.

Allerdings können Unternehmen oder Behörden bei Sammelüberweisungen entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll. „Rentenempfängerinnen und -empfänger sind von dieser Prüfung nicht betroffen, denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten“, erklärt die Rentenkasse. Somit würden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte. (dpa-AFX)

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