KI-Revolution, Rentenreform, Regulierung: Das erwartet den Finanzvertrieb 2026 

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Foto: Smarterpix / Pressmaster
Im Finanzvertrieb bleiben Provisionen grundsätzlich erlaubt, müssen aber künftig begründet werden (Symbolbild).

Digitalisierung und KI werden im Finanz- und Versicherungsvertrieb auch im neuen Jahr zentrales Thema sein. Zudem sind vor Weihnachten in Berlin und Brüssel Entscheidungen zur Rentenreform und zur EU-Kleinanlegerstrategie gefallen, die ihre Schatten vorauswerfen.

Drei Themen werden Finanzvertriebe und Maklerpools neben dem Tagesgeschäft im kommenden Jahr voraussichtlich hauptsächlich beschäftigen: Die gewaltigen Veränderungen durch künstliche Intelligenz (KI), die Regulierung sowie die generelle wirtschaftliche und politische Entwicklung in Deutschland, auch in Bezug auf die Altersvorsorge. 

Nur einen Punkt davon können die Unternehmen selbst beeinflussen: Ihre eigene Digitalisierung. Sie steht daher vielfach im Mittelpunkt der Antworten zu den Erwartungen für das neue Jahr. „Für 2026 erwarten wir, dass die Digitalisierung und vor allem der verstärkte und konsequente Einsatz von KI noch mehr an Bedeutung gewinnen“, antwortet etwa Norbert Porazik, Geschäftsführer des Maklerpools Fonds Finanz. „Makler benötigen Lösungen, die Routineaufgaben automatisieren, Daten intelligent verarbeiten und sie damit dabei unterstützen, ihre Servicequalität sowie die individuelle Kundenberatung zu verbessern“, so Porazik weiter.


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„Wir sind davon überzeugt, dass KI der Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ist. Dennoch bleibt die persönliche Expertise aus unseren Kompetenzcentern ein zentraler Bestandteil – denn nur die Kombination aus technologischer Innovation und individueller Beratung schafft einen echten Mehrwert für unsere Vermittler“, betont er. 

Für Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender des Maklerpools Jung, DMS & Cie., steht ebenfalls die Digitalisierung im Vordergrund: „An oberster Stelle steht für uns der Ausbau und die technologische Weiterentwicklung unser Plattformtechnologie für unsere Vermittler. Hier geht es derzeit vor allem darum, unter Einsatz von KI-Prozessen weiter zu automatisieren und den Datenhaushalt weiter zu optimieren. Damit bieten wir angeschlossenen Maklern mehr Effizienz, Beratungskompetenz und regulatorische Sicherheit“, sagt er.

Andreas Pohl: „Wir erwarten ein anspruchsvolles Marktumfeld“

Im Vermittlermarkt dürften auch im kommenden Jahr wieder Kundenzentrierung, Beratungstransparenz und Datenqualität im Fokus stehen, so Grabmaier weiter. „Außerdem gewinnen die Digitalisierung der Beratung – etwa durch Remote-Beratung und digitale Unterschrift –, hybride Vertriebswege und objektive Produktneutralität an Bedeutung. Daher ist laufende Weiterbildung – sowohl auf der Produktseite als auch technologisch – für jeden Makler unverzichtbar“, betont er. 

Andreas Pohl, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), schlägt den Bogen zunächst etwas weiter: „Die Welt ist unruhiger geworden, aber es gibt weiterhin feste Anker. Unsere Aufgabe als größter eigenständiger Finanzvertrieb ist es, einer dieser Anker zu sein. Wir arbeiten mit den existenziellsten Themen des Lebens: Altersvorsorge, Sicherheit, Vermögensaufbau. Da kann man keine Experimente machen – hier zählt Stabilität und Vertrauen“, stellt er voran. „In den kommenden Jahren werden die Herausforderungen weiter wachsen. Wir erwarten ein anspruchsvolles Marktumfeld – wirtschaftlich wie regulatorisch“, so Pohl weiter. „Gerade deshalb setzen wir weiterhin auf exzellente persönliche Beratung, kombiniert mit bestmöglicher IT-Unterstützung. Entscheidend bleibt, dass Menschen Menschen in unruhigen Zeiten Stabilität geben und sie bei ihren finanziellen Entscheidungen verlässlich begleiten“, betont er.

Auch Dr. Matthias Wald, Leiter Finanzvertriebe bei Swiss Life Deutschland, stellt die generelle Bedeutung von Finanzberatung in den Vordergrund: „Die starke Nachfrage zeigt deutlich: Private Vorsorge ist unverzichtbar, und fundierte Finanzberatung ist gefragter denn je.“ Für 2026 setze das Unternehmen weiter auf gezieltes Wachstum. „Auch digitale Tools kommen zum Einsatz und ergänzen die persönliche Beratung, ersetzen sie aber nicht“, so Wald. „Unsere Beraterinnen und Berater bleiben das Herzstück unseres Erfolgs“. Weitere Statements aus dem Vertrieb und von Versicherern finden Sie HIER.

Nur kleiner Teil der Rentenreform beschlossen

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Verbands Votum, betont ebenfalls die „Schlüsselrolle“ von Beratung: „Sowohl die aktuelle Marktentwicklung als auch die anhaltende Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge zeigen deutlich: Qualifizierte Beratung wird auch im Jahr 2026 weiter an Bedeutung gewinnen.“ Die stetig wachsende Komplexität von Vorsorge- und Anlageentscheidungen führe zu einem strukturell steigenden Informations- und Unterstützungsbedarf. „Für die Vermittlungs- und Beratungswirtschaft eröffnet dies – trotz aller regulatorischen Unsicherheiten – stabile, langfristig tragfähige Entwicklungschancen“, so Klein.

Mit welchen gesetzlichen beziehungsweise regulatorischen Rahmenbedingungen der Vertrieb dabei umgehen muss, ist indes zum großen Teil noch offen. So wurde im Dezember lediglich ein kleiner Teil der geplanten Rentenreform von Bundestag und Bundesrat verabschiedet: Die umstrittene Sicherung des Niveaus der gesetzlichen Rente auf weiterhin 48 Prozent, die Erweiterung der „Mütterrente“ sowie die Vorschriften zur „Aktivrente“, also zur Steuerfreiheit von Zusatzverdiensten bis zu 2.000 Euro im Monat für (weiterhin) sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner.

Riesterreform noch in der Pipeline

Dieser bereits verabschiedete Teil wurde in der öffentlichen Berichterstattung vielfach in einen Topf geworfen mit einem weiteren Paket, das – ebenfalls kurz vor Weihnachten – jedoch lediglich im Bundeskabinett beschlossen wurde. Es muss also noch das komplette parlamentarische Verfahren durchlaufen. 

Dieses Paket enthält unter anderem eine Reform und Flexibilisierung der glücklosen „Riesterrente“, also der staatlich geförderten privaten Vorsorge. Demnach können Kundinnen und Kunden künftig zwischen drei Garantiestufen – 100, 80 oder 0 Prozent Beitragsgarantie – wählen, die Förderhöhen und -grenzen steigen und alle Anbieter sollen künftig ein kostengünstiges, verständliches und digital abschließbares Standardprodukt bereitstellen. Zudem wird damit die „Frühstartrente“ (zehn Euro im Monat für jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren zur Einzahlung in einen Vorsorgevertrag) auf den Weg gebracht. Was am Ende aus diesem Paket wirklich Gesetz wird, bleibt abzuwarten, zumal die Bundesregierung gleichzeitig eine neue „Rentenkommission“ eingesetzt hat, die Vorschläge für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge erarbeiten soll. 

Auch aus Brüssel gibt es noch immer nicht die erhoffte Klarheit für die Branche. Trotz aller Beteuerungen der Politik zum Bürokratieabbau sind dort weiterhin zwei große Regulierungsvorhaben in der Pipeline: Die EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, kurz RIS) und die Verordnung über den Zugang der Finanzinstitutionen zu den Finanzdaten der Kunden beziehungsweise deren Austausch (Financial Data Access, FiDA). Beide Vorhaben befinden sich in der Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens.

Nächste Seite: Einigung in Brüssel zur RIS

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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