Die DAK-Gesundheit schließt sich der Klagewelle der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Bund an. Vorstandschef Andreas Storm betont in einem Statement, dass die aktuellen Bescheide über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 nicht ausreichen, um die Kosten für Bürgergeldempfangende zu decken.
„Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung der Zuweisungen für Bürgergeldempfangende,“ sagt Storm. Der DAK-Vorstandsvorsitzende verweist auf eine Finanzierungslücke, die nach Einschätzung der Kassen seit Jahren besteht. „Hätte die gesetzliche Krankenversicherung die ihnen zustehenden Bundesmittel von jährlich insgesamt zehn Milliarden Euro erhalten, könnten im Jahr 2026 die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber stabil bleiben.“ Aus diesem Grund reiche die DAK-Gesundheit Klage beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein, das erstinstanzlich für solche Verfahren zuständig ist.
Rechtsstreit um versicherungsfremde Leistungen
Nach Darstellung der Kasse hat die Politik wiederholt zugesagt, versicherungsfremde Leistungen über Steuermittel zu finanzieren. Laut Storm blieb diese Zusage jedoch unerfüllt. Die Folge seien steigende Zusatzbeiträge, da die Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden letztlich durch die Beitragszahlenden ausgeglichen werde.
Storm macht deutlich, dass die DAK nun den Rechtsweg beschreitet, um eine Klärung zu erreichen. „Deshalb nimmt auch die DAK-Gesundheit nun gerichtliche Hilfe in Anspruch, um die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung, endlich zur Einhaltung der rechtlichen Regeln zu verpflichten.“ Er spricht von einer „chronischen Unterfinanzierung“, die die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahren belaste.
Hintergrund der Klagewelle
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat gemeinsam den Beschluss gefasst, im Namen der Krankenkassen gegen die Finanzierungspraxis des Bundes vorzugehen. Nach Angaben des Verbandes trägt der Bund derzeit nur rund ein Drittel der Kosten für Bürgergeldempfangende. Die verbleibenden zwei Drittel – rund zehn Milliarden Euro jährlich – müssten die Krankenkassen übernehmen.
Gegenstand der Klagen sind die Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung, die seit Mitte November vorliegen und die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 festlegen. Der Spitzenverband führt die Verfahren zentral, da alle gesetzlichen Krankenkassen betroffen sind.
Offene Rechtsfragen
Die Klageverfahren sind ein Novum. Sie berühren grundlegende Fragen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben sowie zu den Rechten der beitragszahlenden Mitglieder und der Arbeitgeber. Auch die Rolle der Krankenkassen als Sachwalter der Versichertengemeinschaft steht im Fokus.
Storm fasst den Kern der Kritik zusammen: „Beitragszahler dürfen nicht länger Kosten tragen, die aus Steuermitteln zu decken sind. Wir können nicht länger dabei zusehen, wie zu Lasten der Beitragszahlenden die Gesundheitspolitik immer unsolider finanziert wird.“
















