Das Parlament in Grönland hatte im November 2025 ein Gesetz verabschiedet, das den Erwerb von Landbesitz durch Ausländer deutlich einschränkt. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen ausländische Staatsbürger und Unternehmen Eigentum oder Landnutzungsrechte nur noch erwerben, wenn sie in den zwei Jahren zuvor dauerhaft in Grönland gemeldet waren und ihre Steuern vollständig dort gezahlt haben. Menschen und Unternehmen aus Grönland selbst, aus Dänemark sowie von den Färöer-Inseln sind von den neuen Vorgaben ausgenommen und können weiterhin Landbesitz erwerben.
Auslöser für die Gesetzesänderung war nach Angaben der Nachrichtenagentur APA ein zunehmendes Interesse internationaler Investoren an Grundstücken auf der Insel. Besonders Anfragen aus den USA hatten in den Monaten vor der Beschlussfassung deutlich zugenommen.
Eine im Jahr 2025 veröffentlichte Studie der dänischen Zeitung „Politiken“ kam zu dem Ergebnis, dass US-Bürger verstärkt versuchten, Land in Grönland zu erwerben. Diese Entwicklung löste in Politik und Öffentlichkeit eine Debatte über den Schutz von Grund und Boden aus. Grönland gehört zur ehemaligen Kolonialmacht Dänemark, ist jedoch weitgehend autonom. Die Insel gilt als rohstoffreich und hat aufgrund ihrer geografischen Lage im Nordatlantik strategische Bedeutung.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema durch Äußerungen von US-Präsident Donald Trump. Er hatte im Jahr 2025 wiederholt mit einer Übernahme Grönlands durch die USA gedroht und dabei auch den Einsatz von Gewalt nicht ausgeschlossen. Vor diesem politischen Hintergrund verstand die grönländische Regierung das Gesetz als Maßnahme zur Sicherung nationaler Interessen und zur Kontrolle über Land und Ressourcen.
















