Mütterrente III: Diese Rentnerinnen bekommen ab 2027 mehr Geld

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Ältere Frau am Küchentisch betrachtet im warmen Fensterlicht einen Brief und ein altes Familienfoto.
Bild: KI-generiert
Wer schon Rente bezieht, muss meist nichts tun - vorausgesetzt, die Erziehungszeiten stehen korrekt im Konto.

Ab 2027 zählt die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder bis zu sechs Monate länger - die Mütterrente III bringt rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentnern mehr Geld. Die Nachzahlung läuft meist automatisch - außer der eigene Versicherungsverlauf hat Lücken.

Der Bundestag hat das Rentenpaket 2025 am 5. Dezember 2025 verabschiedet, mit 318 Ja-Stimmen gegen 225 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen. Der Bundesrat billigte das Gesetz am 19. Dezember 2025. Das Herzstück des Pakets ist die Mütterrente III: Ab dem 1. Januar 2027 zählt für jedes vor 1992 geborene Kind eine um sechs Monate längere Erziehungszeit - statt bisher maximal 30 werden künftig bis zu 36 Kalendermonate angerechnet. Davon profitieren nach Angaben der Bundesregierung rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner, überwiegend Mütter.

Formal gilt die Neuregelung ab dem 1. Januar 2027. Die Deutsche Rentenversicherung kann die höheren Ansprüche technisch allerdings erst ab Anfang 2028 verarbeiten. Für das Jahr 2027 erhalten Betroffene ihr Geld deshalb nicht laufend, sondern als rückwirkende Nachzahlung im Folgejahr.

Wie viel Rente die Mütterrente III tatsächlich bringt

Jedes zusätzliche halbe Jahr an Erziehungszeit bringt einen halben Entgeltpunkt pro Kind. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 42,52 Euro, nach einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Ein halbes Jahr mehr Erziehungszeit ist damit rund 21,26 Euro Bruttorente im Monat pro Kind wert. Für das volle Jahr 2027 summiert sich das auf mindestens 255,12 Euro pro Kind. Wer mehrere vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, kann entsprechend mehr erwarten. Eine etwaige zusätzliche Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 ist in diese Berechnung noch nicht eingeflossen.

Kinder (vor 1992 geboren)Monatliche Mehrrente insgesamtNachzahlung für 2027 (zwölf Monate)
Ein Kind21,26 Euro255,12 Euro
Zwei Kinder42,52 Euro510,24 Euro
Drei Kinder63,78 Euro765,36 Euro
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, eigene Berechnung

Wer die Nachzahlung automatisch erhält

Wer seine Rente bereits vor dem 1. Januar 2028 bezieht, benötigt laut Deutscher Rentenversicherung in der Regel keinen separaten Antrag. Berechnung und Auszahlung erfolgen grundsätzlich automatisch. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kindererziehungszeiten im persönlichen Versicherungskonto bereits korrekt erfasst sind.

Mütterrente III: Warum der Versicherungsverlauf jetzt geprüft werden sollte

Genau an dieser Voraussetzung hängt die vollständige Nachzahlung. Fehlen Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto oder sind sie falsch zugeordnet, erfolgt die Gutschrift der Mütterrente III nicht automatisch korrekt. Besteht der Verdacht auf Lücken oder Fehler, empfiehlt es sich, den Versicherungsverlauf noch vor der Berechnung ab 2028 zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

Vier Situationen, in denen sich ein Blick ins Versicherungskonto lohnt

Kritisch sind vor allem vier Konstellationen: Lücken im Versicherungskonto, eine Trennung während der Erziehungszeit, Adoptionen sowie eine strittige Zuordnung der Erziehungszeit zwischen den Elternteilen.


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Finanzierung: Fünf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit jährlichen Mehrkosten von rund fünf Milliarden Euro durch die Mütterrente III. Diese Summe soll vollständig aus Steuermitteln des Bundes kommen, der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt unangetastet. Die Rentenversicherung begründet den Steuerzuschuss damit, dass für diese Leistungen keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden - eine steuerfinanzierte Lösung sei deshalb angemessen. Das Rentenpaket 2025 schreibt außerdem fest, dass das Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 nicht unter 48 Prozent fallen darf. Ohne diese Haltelinie würde der Wert nach Angaben der Bundesregierung bis 2031 auf etwa 47 Prozent zurückgehen.

Folgen für Grundsicherung, Witwenrente und Wohngeld

Weil die Nachzahlung als reguläres Renteneinkommen gilt, rechnet die Grundsicherung im Alter sie grundsätzlich an. Paragraf 82a SGB XII sieht einen Freibetrag vor, der sich aus 100 Euro sowie 30 Prozent des darüberliegenden Betrags zusammensetzt, maximal jedoch 281,50 Euro im Jahr 2026 - dies gilt jedoch nur für Personen mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten.

Bei der Witwen- oder Witwerrente gilt ein deutlich höherer Freibetrag, der sich 2026 auf rund 1.122,53 Euro im Monat beläuft. Nur Einkommen oberhalb dieser Grenze wird von der Rentenversicherung zu 40 Prozent angerechnet, wie Paragraf 97 SGB VI festlegt. Beim Wohngeld bleibt die Nachzahlung aus der Mütterrente III laut Regierungsentwurf für das Jahr 2027 unberücksichtigt - erst ab 2028 greift wieder die übliche Anrechnungspraxis.

Die dritte Etappe seit 2014

Mit der Mütterrente III erfolgt binnen gut eines Jahrzehnts bereits die dritte Verlängerung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder. Mütterrente I verlängerte sie zum 1. Juli 2014 von zwölf auf 24 Monate, Mütterrente II folgte zum 1. Januar 2019 mit einer Anhebung auf maximal 30 Monate. Mit der dritten Stufe ab 2027 endet die seit der Rentenreform von 1992 bestehende Ungleichbehandlung gegenüber ab 1992 geborenen Kindern endgültig.

ReformJahrKindererziehungszeitEntgeltpunkte
Mütterrente I2014zwölf auf 24 Monate2,0
Mütterrente II201924 auf 30 Monate2,5
Mütterrente III202730 auf 36 Monate3,0
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Was die Mütterrente III für die Beratung bedeutet

Für Finanzberater reicht die Mütterrente III über die reine Botschaft „mehr Rente“ hinaus. Wer Mandanten mit vor 1992 geborenen Kindern betreut, kann frühzeitig auf eine Prüfung des Versicherungsverlaufs hinwirken - insbesondere nach Trennungen, bei Adoptionen oder bei strittiger Zuordnung der Erziehungszeit. Denn erst ein fehlerfrei geführtes Versicherungskonto gewährleistet, dass die Nachzahlung ab 2028 automatisch und in voller Höhe erfolgt. Bei Mandanten mit Grundsicherung oder Witwenrente kommt hinzu, dass die Nachzahlung als Renteneinkommen gilt und andere Leistungen mindern kann.

Politisch bleibt das Rentenpaket umstritten: 225 Abgeordnete stimmten im Dezember 2025 gegen das Gesetz. Die Linken-Politikerin Heidi Reichinnek bringt die Kritik in der Bundestagsdebatte auf den Punkt: „Es gibt keinen Generationenkonflikt, es gibt einen Verteilungskonflikt.“

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